Satzung & Beiträge


Satzung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V.

Aktuelle Fassung 18.05.2011 mit Beitragsordnung vom 01.07.2024 hier zum Download.

Beitragsordnung des DZV

Ordentliche Mitglieder: 39,-- EUR monatlich

Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte

Neugründer Mitglieder: 15,-- EUR monatlich

Dieser Beitrag gilt für das erste Jahr der Niederlassung. Gerechnet wird das Jahr ab dem auf die Niederlassung folgenden Quartal. Für die dann folgenden 4 Quartale wird der reduzierte Beitrag erhoben. Das Mitglied hat in geeigneter Weise seine Niederlassung nachzuweisen.

Studentische Mitglieder: 10,-- EUR Aufnahmegebühr

Es entstehen keine weiteren laufenden Gebühren. Die Kopie des Studentenausweises mit der Angabe der Semesteranzahl ist als Nachweis zu dokumentieren. Nach Ablauf der Regelstudienzeit wird ein neuer Nachweis erforderlich, ansonsten erfolgt die Übernahme des Mitgliedes in den Assistentenstatus.

Sonstige Mitglieder: 8,-- EUR monatlich

Hierzu zählen Assistentinnen und Assistenten sowie angestellte und nicht berufstätige Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dieser Status ist nachzuweisen durch:

  • Assistentinnen/Assistenten- bzw. Angestelltengenehmigung der KZV
  • Nachweis einer Aus- und/oder Weiterbildung
  • Bescheid über Ende der Zulassung/Ende des Anstellungsverhältnisses bei nicht berufstätiger Zahnärztin und nicht berufstätigem Zahnarzt

Nach Ablauf der in den Nachweisen angegebenen Befristung wird ein neuer Nachweis erforderlich, ansonsten erfolgt eine Übernahme in den Status „Ordentliche Mitglieder“.

Der Vorstand kann in begründeten und belegbaren Einzelfällen Ausnahmen von der obigen Beitragsordnung zeitlich begrenzt aufgrund eines in jedem Einzelfall notwendigen Vorstandsbeschlusses zulassen.

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