Digitalisierung umsetzen ohne die Zahnarztpraxen zu überfordern, Unterstützung der Kollegenschaft bei der Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen digitalen Anbindung der zahnärztlichen Praxen, Anpassung des Punktwertes der GOZ, weitere Unterstützung, Förderung und Stärkung zahnärztlicher Praxen bei Corona-Pandemie bedingten veränderten Rahmenbedingungen in wirtschaftlichen und praxisrelevanten pragmatischen Fragestellungen, Unterstützung der Datenerhebungen der KZBV und der KZV-NR - die Mitgliederversammlung 2021 fasste Beschlüsse mit Tragweite für die ganze Zahnärzteschaft.
Die 5 Beschlüsse:
Beschluss 1
Digitalisierung umsetzen ohne die Zahnarztpraxen zu überfordern
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. unterstützt das Vorhaben, die in einer Digitalisierung gelegenen Chancen für die Optimierung der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung nutzen zu wollen. Gleichzeitig fordert sie aber den Gesetzgeber und alle Beteiligten auf, in der geplanten Umsetzung der Digitalisierung auch die Belange der Zahnärztinnen und Zahnärzte zu berücksichtigen, um eine bürokratische und finanzielle Überforderung der Zahnarztpraxen zu vermeiden.
Begründung:
Der Gesetzgeber hat durch die Einführung vielfältiger digitaler Neuerungen und durch die Erweiterung von Pflichten der Zahnärztinnen und Zahnärzte infolge diverser Gesetzgebungsvorhaben hierzu teilweise unverhältnismäßige bürokratische und finanzielle Überforderungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten bewirkt.
Wird die Umsetzung digitaler Neuerungen in den Zahnarztpraxen gefordert, muss stets darauf geachtet werden, dass diese in den Zahnarztpraxen zeitlich und organisatorisch umsetzbar sind. Dabei ist für eine Umsetzung der Vorgaben vor allem erforderlich, dass entstehende zusätzliche Belastungen auf das notwenige Maß beschränkt und angemessene Übergangsfristen gesetzt werden.
Führt die Einführung digitaler Neuerungen oder die Erweiterung von darauf bezogenen Pflichten zu einer wirtschaftlichen Überforderung der Zahnärztinnen und Zahnärzte, so ist ein angemessener Ausgleich der hierdurch entstehenden Aufwände herbeizuführen. Dies betrifft sowohl die Investitions- als auch die laufenden Betriebskosten für die gesetzlich vorgegebene Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (Tl). Zur Einführung verschiedener digitaler Anwendungen kommen die Aufwände für infrastrukturelle Anpassungen der Zahnarztpraxen an die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie hinzu.
Beschluss 2
Unterstützung der Kollegen bei der Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen digitalen Anbindung der zahnärztlichen Praxen.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, sich weiterhin um eine von Zahnärzten und Zahnärztinnen wirtschaftlich tragbare Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten gesetzlichen Vorgaben zur Realisierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen in den zahnärztlichen Praxen zu bemühen.
Begründung:
Aufgrund von Gesetzesvorgaben ist die Einführung der digitalen TI und deren Anwendungen vorgegeben und wird ständig weiterentwickelt. Hinzu kommen ständige Novellierungen und infrastrukturelle Anpassungen der Zahnarztpraxen an die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie. Dies entspricht zwar einer innovativen und zeitgemäßen Entwicklung. Dabei ist jedoch darauf zu achten, die Anforderungen auf das notwendige Maß zu begrenzen, ausreichende Übergangszeiten einzuplanen und einen angemessenen Ausgleich, der hierdurch entstehenden Aufwände herbeizuführen, um eine wirtschaftliche Überbelastung und Überforderung der zahnärztlichen Praxen zu verhindern. Eine unterstützende Begleitung der im Verband angeschlossenen Praxen durch Angebote des DZV e.V. ist ausdrücklich gewünscht.
Beschluss 3
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert nochmals unverzüglich eine Anpassung des Punktwertes der GOZ.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung der DZV e.V. fordert nochmals nachdrücklich eine Anpassung des Punktwertes der GOZ unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien:
Stetige Steigerung der Sachkosten, insbesondere unter Berücksichtigung der durch Ge-setze und Richtlinien induzierten Mehraufwände (z. B. Dokumentation, RKI-Richtlinie, Praxismanagement, TI- und digitale Strukturen)
Steigerung der Personalkosten
Teilhabe der Zahnärzteschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung.
Begründung:
Die aktuelle Punktwertfestsetzung der GOZ resultiert aus dem Jahre 1988 und besteht somit seit 33 Jahren unverändert. In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklung und der erheblichen Steigerung der Betriebskosten in Zahnarztpraxen ist diese Festsetzung auch im Hinblick auf die Inflation nicht mehr zutreffend und ist daher den heutigen Verhältnissen anzupassen. Zusätzlich wurde bei der GOZ 2012, die in den Jahren von 1988 bis 2011 stattgefundene Steigerung der Betriebskosten in den Zahnarztpraxen hinsichtlich des beibehaltenen Punktwertes bei der Novellierung der GOZ 1988 nicht berücksichtigt. Somit führt die derzeitige GOZ realiter zu einer stetigen Reduzierung der Leistungsvergütung, die den gestiegenen Anforderungen an die Praxen und der damit einhergehenden Kostenentwicklung entgegenläuft. Hinzu kommen strukturelle Defizite auf dem Arbeitsmarkt in Bezug auf qualifiziertes medizinisches Personal verbunden mit stark steigenden Lohnkosten. Wie der öffentliche Dienst und die Industrie möchten auch die deutschen Zahnärzte die zahnärztlichen Assistenzberufe attraktiv halten und ihr qualifiziertes Personal angemessen bezahlen können. Dies liegt auch im Interesse der Versichertengemeinschaft.
Unter den herrschenden Bedingungen ist die weltweite qualitative Spitzenstellung der deutschen Zahnmedizin nicht aufrechtzuerhalten. Diese Bedingungen müssen sich nach 33 Jahren weitgehend gleichbleibender Honorierung endlich ändern.
Beschluss 4
Weitere Unterstützung, Förderung und Stärkung zahnärztlicher Praxen bei Corona-Pandemie bedingten veränderten Rahmenbedingungen in wirtschaftlichen und praxisrelevanten pragmatischen Fragestellungen.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, sich unter den durch die SARS-CoV-2-bedingten veränderten und nicht vorhersehbaren oder/und kurzfristig sich verändernden Rahmenbedingungen weiterhin für eine Stärkung, Förderung sowie aktuelle Informationen der zahnärztlichen Praxen einzusetzen und diese somit in ihrem täglichen Arbeits- und Berufsumfeld durch mögliche pragmatische Angebote zu unterstützen.
Begründung:
Trotz multipler weltweiter Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie werden nach wissenschaftlichen Studien die Folgen dieser Pandemie uns noch einige Jahre begleiten und besondere Maßnahmen und Rahmenbedingungen erforderlich machen.
Nach wie vor stehen Zahnärzte, Zahnärztinnen und ihre zahnmedizinischen Teams täglich an erster Front, um die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung trotz der erschwerten Rahmenbedingungen sicherzustellen. Dies bedeutet ein außerordentliches, über das normale Maß des praxisüblichen Planens und Handeln hinausgehendes fachliches und wirtschaftliches Engagement von Zahnärzt(inn)en in höchster Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit der Patienten, Mitarbeiter und der eigenen Person. Die ständig neuen Erkennt-nisse und Informationen der Wissenschaft zur Entwicklung der Pandemie und die dadurch bedingten neuen Verordnungen der MAGS verlangen den Kolleg(inn)en ständig ein adaptiertes Handeln ab. Hierbei sind sie weiterhin angewiesen auf möglichst umfassende aktuelle Informationen und pragmatische Unterstützung in praxisrelevanten Themen.
Beschluss 5
Unterstützung der Datenerhebungen der KZBV und der KZV-NR
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt ihren Vorstand, er möge sich weiterhin wie schon in der Vergangenheit einsetzen, dass Kolleginnen und Kollegen sich bereitfinden, Daten-erhebungen von Kosten- und Versorgungsstrukturdaten aus ihren zahnärztlichen Praxen der KZBV und KZV verfügbar zu stellen.
Begründung:
Diese Daten sind notwendig, um in dem Bereich von Vertragsverhandlungen, z. B. über die Anpassung von Punktwerten der KZBV und der KZV, eine solide Grundlage für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne der Kollegenschaft zu bieten. Ein besonderes Augenmerk ist auf die weiterführende Unterstützung der Datenerhebung im Projekt „ZÄPP“ zu richten.
Beschlüsse der DZV-Mitgliederversammlung 2020
Unterstützung, Förderung und Stärkung zahnärztlicher Praxen bei corona-pandemie-bedingten veränderten Rahmenbedingungen in wirtschaftlichen und praxisrelevanten pragmatischen Fragestellungen, Unterstützung der Mitglieder bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V, Unterstützung der Datenerhebungen der KZBV und der KZV-NR, Auftrag zur Vorbereitung einer Satzungsänderung - die Mitgliederversammlung 2020 fasste Beschlüsse mit Tragweite für die ganze Zahnärzteschaft.
Die 4 Beschlüsse:
Beschluss 1
Unterstützung, Förderung und Stärkung zahnärztlicher Praxen bei corona-pandemie-bedingten veränderten Rahmenbedingungen in wirtschaftlichen und praxisrelevanten pragmatischen Fragestellungen
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, sich unter den durch die SARS-CoV-2-bedingten veränderten und nicht vorhersehbaren oder/und kurzfristig sich verändernden Rahmenbedingungen weiterhin für eine Stärkung, Förderung sowie aktuelle Informationen der zahnärztlichen Praxen einzusetzen und diese somit in ihrem täglichen Arbeits- und Berufsumfeld durch mögliche pragmatische Maßnahmen zu unterstützen.
Begründung:
Während dieser in einem solchem Ausmaß noch nicht da gewesenen Ausnahmesituation einer durch das neuartige Corona-Virus ausgelösten Pandemie stehen Zahnärzt(innen)e mit ihren zahnmedizinischen Teams täglich an erster Front, um die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung trotz erschwerter Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Dies bedeutet ein außerordentliches, über das normale Maß des praxisüblichen Planens und Handelns hinausgehendes fachliches und wirtschaftliches Engagement von Zahnärzt(inn)en in höchster Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit der Patienten, Mitarbeiter und der eigenen Person. Die ständig neuen Erkenntnisse und Informationen der Wissenschaft zur Entwicklung der Pandemie und die dadurch bedingten neuen Verordnungen der MAGS verlangen den Kolleg(inn)en ständig ein adaptiertes Handeln ab. Hierbei sind sie angewiesen auf möglichst umfassende aktuelle Informationen und pragmatische Unterstützung in praxisrelevanten Themen.
Beschluss 2
Unterstützung der Mitglieder bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den Vorstand, ein Unterstützungskonzept für die zahnärztliche Praxis zwecks Umsetzung der anstehenden IT-Sicherheitsrichtlinie zu entwickeln.
Begründung:
Gemäß § 75b SGB V sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet, eine "Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung" und eine Zertifizierungsrichtlinie für Anbieter, die die Leistungserbringer bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie unterstützen können, zu erstellen. Anbieter können auf Basis der Zertifizierungsrichtlinie ein Zertifikat erwerben, das gegenüber den Vertragsärzten und den Vertragszahnärzten die entsprechende Sachkunde dokumentiert.
Sowohl die IT-Sicherheitsrichtlinie als auch die Zertifizierungsrichtlinie sind von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie im Benehmen mit der gematik und den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen zu erstellen.
Aufgrund des zu erwartenden Umfangs einer solchen Richtlinie und der Komplexität des Sachverhaltes wird eine Zahnarztpraxis in der Regel auf eine interessenunabhängige, sachorientierte und praxisnahe Unterstützungsleistung angewiesen sein. Ziel muss es dabei sein, dass der Zahnarzt und sein Team die relevanten Aspekte der IT-Sicherheitsrichtlinie nachvollziehen kann, um darauf aufsetzend möglicherweise notwendige Anpassungen der IT-Infrastruktur oder digitaler Prozesse vornehmen zu können. Das Unterstützungspaket soll auch dazu dienen, dass nicht Dritte einen neuen Markt über die IT-Sicherheitsrichtlinie für sich erkennen und damit ggf. hohe Kosten für Beratungsdienstleistungen für die Zahnarztpraxis entstehen.
Eine Abstimmung mit den Körperschaften und Verbänden, insbesondere mit der KZV, soll dabei angestrebt werden.
Beschluss 3
Unterstützung der Datenerhebungen der KZBV und der KZV-NR
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt ihren Vorstand, er möge sich wie schon in der Vergangenheit weiterhin dafür einsetzen, Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, an Datenerhebungen von Kosten- und Versorgungsstrukturdaten ihrer Praxen, die seitens der KZBV über das ZI durchgeführt wird, aktiv teilzunehmen.
Begründung:
Diese Daten sind essenziell, um in dem Bereich von Vertragsverhandlungen, z. B. über die Anpassung von Punktwerten der KZBV und der KZV, eine solide Grundlage für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne der Kollegenschaft zu bieten. Ein besonderes Augenmerk ist auf die weiterführende Unterstützung der Datenerhebung im Projekt „ZÄPP“ zu richten. Die Erhebung von Kosten- und Strukturdaten in Zahnarztpraxen gewinnt durch die corona-bedingten Ausfälle im Jahr 2020 ganz besondere Bedeutung.
Beschluss 4
Auftrag zur Vorbereitung einer Satzungsänderung
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt ihren Vorstand, er möge eine Vorlage zur Satzungsänderung mit besonderem Augenmerk auf § 10 (Mitgliederversammlung) erarbeiten.
Begründung:
Die aktuelle Ausnahme-Situation bedingt durch die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es erforderlich ist, im Paragraph 10 Mitgliederversammlung einige Adaptionen vorzunehmen, um für eine weiterhin bestehende oder eine erneute noch nicht vorhersehbare Krisen-Situation handlungsfähig zu sein. Hierzu sind besonders folgende Punkte zu bedenken:
Die Möglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung als Alternative zur klassischen Versammlung.
Die Verschiebung der Mitgliederversammlung auch in das 2. Halbjahr
Durch diese Satzungsänderung soll die notwendige Handlungsoption vorgesehen werden, um eine Durchführung der Mitgliederversammlung in Krisenzeiten abzusichern und den damit ein-hergehenden Anforderungen kosten- und ressourcenschonend mit der größtmöglichen Effizienz begegnen zu können.
Beschlüsse der DZV-Mitgliederversammlung 2019
Unterstützung der Kollegenschaft in der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen und Patienten mit Pflegegrad sowie bei der Umsetzung von Gesetzen zur Digitalisierung, Stärkung von inhabergeführten, eigenständigen Praxen, Punktwerterhöhung der GOZ, Weiterentwicklung des DZV-Praxisübergabe- und Praxisüberahmekompetenzzentrums - die Mitgliederversammlung 2019 fasste Beschlüsse mit Tragweite für die ganze Zahnärzteschaft.
Die 6 Beschlüsse:
Beschluss 1
Die in der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen und/oder an Patienten mit Pflegegrad in häuslicher Pflege tätigen zahnärztlichen Kollegen sollen Unterstützung in ihrer diesbezüglichen Praxistätigkeit sowie qualifizierte Fortbildungen für den Bereich der Alterszahnheilkunde im DZV e.V. vorgehalten bekommen.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. begrüßt ausdrücklich, dass sich DZV-Vorstand und Beirat in Abstimmung mit den Körperschaften und Verbänden, nach erfolgreicher flächendeckender Etablierung und Umsetzung des Konzeptes zur Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V (über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen) in Nordrhein, der weiteren mittel- und langfristig Umsetzung der zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen und behinderten Patienten mit Pflegegrad in häuslicher Pflege annehmen.
Wie bereits in der Umsetzung des A&B-Konzeptes nach § 119b Abs. 2 SGB V steht hierbei vor allem die Einbindung der regionalen Strukturen des Verbandes im Vordergrund. Die Mitgliederversammlung fordert in dem Zusammenhang den Vorstand auf, das Zusammenspiel der Zahnärzteschaft bezüglich des genannten Versorgungsbereichs weiterhin aktiv zu begleiten und sich der Weiterentwicklung und Realisierung des Versorgungskonzeptes anzunehmen. Hierzu gehört u. a. die aktive Unterstützung der zahnärztlichen Kollegen in den notwendigen rechtlichen, vertraglichen und fachlichen Bereichen.
Begründung:
Nachdem im ersten Schritt eine umfassende Information der Kollegenschaft auf Ebene der regionalen Initiativen über die neuen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V in der zahnmedizinischen Betreuung der kompletten Zielgruppe der pflegebedürftigen Patienten und Behinderten erfolgte, soll es im zweiten Schritt darum gehen, das genannte Versorgungskonzept weiter auszubauen. Damit verknüpft ist zwingend die Notwendigkeit, fachliche und organisatorische Unterstützung seitens des Verbandes seinen Mitgliedern verfügbar zu stellen, um den vielfältigen Anforderungen für alle Beteiligten in diesem Versorgungsbereich gerecht werden zu können.
Beschluss 2
Förderung und Stärkung des Erhalts von inhabergeführten, wirtschaftlich eigenständigen und unabhängigen zahnärztlichen Praxen zur langfristigen Sicherstellung des zahnmedizinischen Versorgungsauftrages auf qualitativ hochwertigem Niveau und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, sich weiterhin für eine Stärkung von inhabergeführten Praxen einzusetzen und diese im Sinne der Freiberuflichkeit in ihrem täglichen Arbeits- und Berufsumfeld zu unterstützen und zu fördern.
Begründung:
Hierdurch soll eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, flächendeckende und innovative zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung langfristig sichergestellt sein. Zahnärztlich inhabergeführte Praxen werden ihren Fokus auf eine langfristig nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit langfristiger Bindung ihrer Patientenklientel richten. Dies bedeutet eine primär am Therapiebedarf der Patienten orientierte Zahnmedizin im Gegensatz zu einer betriebswirtschaftlich gewinnorientierten Praxisführung von Investoren mit primär gewinnoptimierenden Konzepten.
Beschluss 3
Unterstützung der Datenerhebung der KZBV
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt ihren Vorstand, er möge sich weiterhin wie schon in der Vergangenheit dafür einsetzen, dass Kolleginnen und Kollegen sich bereitfinden, Datenerhebungen von Kosten- und Versorgungsstrukturdaten aus ihren zahnärztlichen Praxen der KZBV und KZV verfügbar zu stellen.
Begründung:
Diese Daten sind notwendig, um in dem Bereich von Vertragsverhandlungen, z. B. über die Anpassung von Punktwerten der KZBV und der KZV, eine solide Grundlage zu bieten für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne der Kollegenschaft. Ein besonderes Augenmerk ist auf die weiterführende Unterstützung der Datenerhebung im Projekt „ZÄPP“ zu richten.
Beschluss 4
Digitalisierung im Gesundheitswesen - Unterstützung der Kollegenschaft bei der Umsetzung der weiteren durch Gesetze und Verordnungen (hier besonders durch das TSVG ) vorgegebenen digitalen Anwendungen in den zahnärztlichen Praxen.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beschließt: Der Vorstand des DZV e.V. möge für die DZV-Mitglieder unterstützende Maßnahmen einleiten, um die durch Gesetzesvorgaben weiter erforderlich werdenden Etablierungen digitaler Anwendungen in den zahnärztlichen Praxen soweit wie nötig, aber wirtschaftlich so gering belastend wie möglich zu realisieren.
Begründung:
Es ist zu erwarten und teilweise schon beschlossen, dass nach Etablierung der TI-Infrastruktur weitere Anwendungen etabliert werden. Die Mitgliedschaft erwartet, dass sie in verständlichem Rahmen und möglichst budgetschonender Weise informiert und unterstützt wird.
Beschluss 5
Die Mitgliederversammlung des DZV fordert unverzüglich eine Anpassung des Punktwertes der GOZ.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung fordert die BZAEK auf sich verstärkt einzusetzen für eine Anpassung des Punktwertes der GOZ unter Berücksichtigung nachfolgende Kriterien:
Steigerung der Sachkosten, insbesondere unter Berücksichtigung der durch Gesetze und Richtlinien induzierten Mehraufwände (z. B. Dokumentation, RKI-Richtlinie, Praxismanagement, TI- und digitale Strukturen)
Steigerung der Personalkosten
Teilhabe der Zahnärzteschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung.
Begründung:
Die aktuelle Punktwertfestsetzung der GOZ aus dem Jahre 1988 besteht seit über 30 Jahren. In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklung und der erheblichen Steigerung der Betriebskosten in Zahnarztpraxen ist diese Festsetzung auch im Hinblick auf die Inflation nicht mehr zutreffend und ist daher den heutigen Verhältnissen anzupassen. Zusätzlich wurde bei der GOZ 2012, die in den Jahren von 1988 bis 2011 stattgefundene Steigerung der Betriebskosten in den Zahnarztpraxen hinsichtlich des beibehaltenen Punktwertes bei der Novellierung der GOZ 1988 nicht berücksichtigt. Bei Beibehaltung der derzeitigen GOZ kommt es zu einer stetigen Reduzierung der Werthaltigkeit in der Leistungsvergütung. Dies läuft den gestiegenen Anforderungen an die Praxen und der damit einhergehenden Kostenentwicklung entgegen.
Beschluss 6
Weiterentwicklung des DZV-Praxisübergabe- Praxisübernahmekompetenzzentrums
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert den DZV-Vorstand auf, das DZV-Praxisübergabe- Praxisübernahme-Konzept weiter zu stärken und voranzubringen.
Begründung:
Die Mitgliedschaft zeigt sich erfreut über das Engagement des Verbandes im Hinblick auf das Zusammenführen der Praxis-Abgeber und der Praxis-Übernehmer. Eine weitere Vertiefung dieses Konzeptes mit einer Anpassung an sich verändernde gesundheitspolitische Rahmenbedingungen soll weiter verfolgt und begleitet werden. Dieses Engagement stärkt den Erhalt bestehender und die Etablierung neuer freiberuflicher zahnärztlicher Praxis-Strukturen.
Der DZV möge hier in engem Schulterschluss mit seinen DZV-Kooperationspartnern, besonders mit der ZA eG, Konzepte gestalten und im Sinne und zum Wohle der Mitglieder fördern.
Beschlüsse der DZV-Mitgliederversammlung 2018
Fortbildung und Unterstützung der Kollegen in der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen, Förderung des Erhalts von inhabergeführten zahnärztlichen Praxen, Telematikinfrastruktur, MVZs, Punktwerterhöhung der GOZ – die Mitgliederversammlung 2018 fasste Beschlüsse mit Tragweite für die ganze Zahnärzteschaft.
Die 8 Beschlüsse:
Fortbildung und Unterstützung der zahnärztlichen Kollegen, die in der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen und/ oder in häuslicher Pflege tätig sind.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. begrüßt ausdrücklich, dass DZV-Vorstand und Beirat in Abstimmung mit den Körperschaften und Verbänden nach der erfolgreichen flächendeckenden Etablierung und Umsetzung des Konzeptes zur Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V (über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen) in Nordrhein nun die Umsetzung der zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen und behinderten Patienten mit Pflegegrad in häuslicher Pflege realisiert werden soll.
Hierbei steht vor allem, wie bereits in der in der Umsetzung des A&B-Konzeptes nach § 119b Abs. 2 SGB V die Einbindung der regionalen Strukturen des Verbandes im Vordergrund. Die Mitgliederversammlung fordert in dem Zusammenhang den Vorstand auf, dass Zusammenspiel der Zahnärzteschaft bezüglich des genannten Versorgungsbereichs aktiv zu begleiten und sich der Weiterentwicklung und Umsetzung des Versorgungskonzeptes anzunehmen. Hierzu gehört u.a. die aktive Unterstützung der zahnärztlichen Kollegen in den notwendigen rechtlichen, ver-traglichen und fachlichen Bereichen.
Begründung:
Nachdem im ersten Schritt, eine umfassende Information der Kollegenschaft auf Ebene der regionalen Initiativen über die neuen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V in der zahnmedizinischen Betreuung der kompletten Zielgruppe der pflegebedürftigen Patienten und Behinder-ten erfolgt, soll es im zweiten Schritt darum gehen, das genannte Versorgungskonzept weiter auszubauen. Damit verknüpft ist zwingend die Notwendigkeit, fachliche und organisatorische Unterstützung seitens des Verbandes seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, um den vielfältigen Anforderungen für alle Beteiligten in diesem Versorgungsbereich gerecht werden zu können.
Förderung des Erhalts von inhabergeführten, wirtschaftlich eigenständigen und unabhängigen zahnärztlichen Praxen zur Sicherstellung des zahnmedizinischen Versorgungsauftrages auf qualitativ hochwertigem Niveau und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, den Erhalt von inhabergeführten und von Fremdfinanzgebern unabhängigen zahnärztlichen Praxen zu unterstützen und zu fördern, um eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, flächendeckende und innovative zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Begründung:
Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland unter der Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft hat bisher umfänglich, flächendeckend und einwandfrei funktioniert. Eine veränderte gesundheitspolitische Gesetzeslage hat den Weg zu anderen Praxisformen geöffnet. Durch Etablierung von Großpraxen in Form von arztgruppengleichen MVZ findet nun eine Veränderung in der zahnmedizinischen Versorgungsstruktur statt. Zum Erhalt bestehender inhabergeführte Praxen und somit auch zum Erhalt der Freiberuflichkeit unseres Berufsstandes müssen die zahnärztlichen Praxisinhaber geschützt und unterstützt werden. Jungen Zahnärzten muss der Weg in die freiberufliche Niederlassung erleichtert werden. Hierzu müssen Konzepte aus der Zahnärzteschaft entwickelt werden.
Unterstützung der Datenerhebung der KZBV
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beschließt: Der Vorstand des DZV e.V. möge sich einsetzen, Datenerhebungen von Kosten- und Versorgungsstrukturdaten aus zahnärztlichen Praxen zu unterstützen mit dem Ziel, in Form einer Panelerhebung valide Daten zur Auswertung der KZBV verfügbar zu stellen. Diese Daten sind notwendig, um in dem Bereich von Vertragsverhandlungen, z.B. über die Anpassung von Punktwerten, der KZBV und der KZV eine solide Grundlage zu bieten für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne der Kollegenschaft.
Begründung:
Honorarverhandlungen, sowohl im Bereich des BEMA als auch der GOZ, sind nur auf der Basis von tatsächlichen Daten optimal möglich. Hierzu ist es im Sinne aller Kollegen, unsere Standespolitiker mit den erforderlichen Daten auszurüsten und zu unterstützen. Alle DZV-Mitglieder sind aufgerufen, diese Maßnahmen zu unterstützen.
Digitalisierung im Gesundheitswesen - Unterstützung der Kollegenschaft bei der Etablierung der durch gesetzliche Verordnungen vorgegebenen digitalen Infrastruktur in den Praxen.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beschließt: Der Vorstand des DZV e.V. möge für die DZV-Mitglieder unterstützende Maßnahmen einleiten, um die durch Gesetzesvorgaben erforderlich gewordenen Etablierung digitaler Infrastrukturen in den zahnärztlichen Praxen soweit wie nötig, aber wirtschaftlich so gering belastend wie möglich zu realisieren. Begründung:
Digitalisierung ist aus einer modernen und innovativen Medizin und Zahnmedizin auf die Zukunft gerichtet nicht mehr wegzudenken. Jeder Zahnarzt als Unternehmer sollte sich jedoch seiner persönlichen Praxisstruktur entsprechend hierbei aufstellen können, um die positiven Elemente einer Digitalisierung für sich und die eigene Arbeit optimal nutzen zu können. Hierbei möge der DZV Hilfestellung geben.
Die Etablierung einer Telematikinfrastruktur in den zahnärztlichen Praxen ist durch Gesetzes-vorgaben und Verordnungen von der Politik entschieden und beschlossen worden. Die Umsetzung hat innerhalb festgesetzter Fristen zu erfolgen, andernfalls ist mit Strafabschlägen oder Minderzahlungen in der Leistungserstattung zu rechnen. Die digitale Vernetzung der Praxen ist mit personellem Aufwand, internen Umstrukturierungen, Mitarbeiter-Schulungen und teilweise erheblichen Kosten verbunden. Hier sollen durch Marktanalysen und Verhandlungen mit Kooperationspartnern für die Mitglieder tragbare wirtschaftliche Bedingungen für die notwendige Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen verhandelt werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um aus der Digitalisierung heraus neu entstehende Themenfelder wie beispielsweise Absicherung gegen die sogenannte „Cyberkriminalität“ aufzubereiten.
Zulassung von MVZs nur arztgruppenübergreifend und frei von der Einflussnahme von Fremdinvestoren.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert den DZV-Vorstand auf, sich für die Abschaffung der derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen einzusetzen, die die Gründung arztgruppengleicher MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich ermöglicht.
Begründung:
Durch die Etablierung von MVZs sollte aus Sicht des Gesetzgebers eine bessere Versorgung in ländlichen und anderen unterversorgten Gebieten gefördert werden. In der Realität findet aber das Gegenteil statt. Durch arztgleiche MVZs werden junge Zahnärzte von nichtmedizinischen Investoren in attraktive stadtnahe Bereiche gezogen, wodurch hier eine Überversorgung stattfindet. Den unterversorgten Bereichen werden dagegen die jungen Zahnärzte und Zahnärztinnen entzogen. Gleichzeitig finden durch branchenfremde Investoren mit rein profitorientierten Interessen Einflussnahmen im Gesundheitswesen statt, die weder im Sinne einer verantwortungsbewussten Zahnärzteschaft noch im Sinne der zu versorgenden Patienten sein kann. Dieser strukturverändernden und der zahnmedizinischen flächendeckenden Versorgung entgegen wirkenden Entwicklung muss entgegnet werden.
Weiterentwicklung des DZV-Praxisübergabe- Praxisübernahmekompetenzzentrums
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert den DZV-Vorstand auf, das DZV-Praxisübergabe-Praxisübernahme-Kompetenzzentrum weiter zu entwickeln.
Begründung:
In der heutigen Marktsituation des Gesundheitswesens mit zunehmend nichtmedizinischen Investoren und deren primär monetären Interessen ist es wichtiger denn je, die Übergabe/Übernahme von bestehenden zahnärztlichen Praxen aus der Hand von erfahrenen Zahnärzten in die Verantwortung von jungen Kollegen zu fördern. Das freiberufliche Gedankengut und die ärztliche Ethik mit dem Fokus auf dem Wohle des Patienten und der Verantwortung dem medizinischen Fachpersonal gegenüber war bislang eine wichtige Grundlage für eine funktionierende zahnmedizinische Versorgung in der Bundesrepublik. Im DZV handeln Zahnärzte für Zahnärzte und stehen weiterhin für die Förderung der freiberuflichen Praxen. Dies muss langfristig Unterstützung finden.
Punktwerterhöhung der GOZ
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert vehement und erneut die Bundesregierung auf, eine Anpassung gemäß der Kostenstrukturentwicklung der Zahnarztpraxen – im Sinne einer Punktwerterhöhung – der GOZ vorzunehmen, welche jährlich überprüft werden soll.
Begründung:
Die derzeitige Punktwertfestsetzung der GOZ resultiert noch immer aus dem Jahre 1988 und besteht somit seit 30 Jahren. Mit Blick auf die allgemeine Preisentwicklung und die erheblichen Steigerung der Betriebskosten in Zahnarztpraxen ist diese Festsetzung in Relation zur die Inflationsrate nicht mehr zutreffend und muss zwingend den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Hinzu kommt, dass bei der GOZ 2012, die in den Jahren von 1988 bis 2011 stattgefundene Steigerung der Betriebskosten in den Zahnarztpraxen hinsichtlich des beibehaltenen Punktwertes bei der Novellierung der GOZ 1988 nicht berücksichtigt wurde. Somit führt die derzeitige GOZ real zu einer jährlichen Minderung der Vergütung, die den gestiegenen Anforderungen an die Praxen und der damit einhergehenden Kostenentwicklung entgegenläuft.
Berechtigung der erforderlichen Handlungsoptionen zum Erhalt des wichtigen Instrumentes DZV-Plus GmbH für den DZV e.V.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, im Bestreben des Erhaltes der DZV-Plus GmbH als notwendiges Instrument des DZV e.V., die erforderlichen Handlungsoptionen nach eingehender Prüfung durch die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei „Wilde & Partner“ bei Bedarf entsprechend umzusetzen. Hierbei kann insbesondere eine Rangrücktrittserklärung oder die Gewährung eines neuen Darlehens des DZV e.V. gegenüber der DZV-Plus GmbH Anwendung finden.
Begründung:
Laut Satzung hat der DZV e.V. als eine seiner Kernaufgabe, die betriebswirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu unterstützen. Hierzu wurde als wichtiges und notwendiges Instrument zur Erweiterung und Stärkung dieses Handlungsfeldes, besonders im Zusammenwirken mit Kooperationspartnern und im Rahmen der Fortbildungsakademie 2005 die DZV-Plus GmbH ins Leben gerufen. Diese ist mit zeitlich und inhaltlich unterschiedlichem Handlungsbedarf dem jeweiligen Bedarf der Mitglieder und den erforderlichen Projekten entsprechend besetzt und tätig. So kommt es auch diesem Bedarf entsprechend zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die DZV-Plus GmbH. In Ruhephasen kann es erforderlich werden, dass der DZV e.V. seine Tochter DZV-Plus GmbH wirtschaftlich stützt, um in Aktiv-Phasen auf dieses Instrument wieder Zugriff nehmen zu können.
Beschlüsse der DZV-Mitgliederversammlung 2017
Förderung des Erhalts von inhabergeführten zahnärztlichen Praxen, Mentoren-Programm, Telematikinfrasturktur – die Mitgliederversammlung 2017 fasste Beschlüsse mit Tragweite für die ganze Zahnärzteschaft.
Die 5 Beschlüsse:
Förderung des Erhalts von inhabergeführten zahnärztlichen Praxen zur Sicherstellung des zahnmedizinischen Versorgungsauftrages auf qualitativ hochwertigem Niveau und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand den Erhalt von inhabergeführten zahnärztlichen Praxen zu unterstützen und zu fördern, um eine qualitativ hochwertige und innovative zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.
Begründung:
Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland unter der Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft hat bisher umfänglich, flächendeckend und einwandfrei funktioniert. Eine veränderte gesundheitspolitische Gesetzeslage hat den Weg zu anderen Praxisformen geöffnet. Durch Etablierung von Großpraxen findet nun eine Veränderung in der zahnmedizinischen Versorgungsstruktur statt. Zum Erhalt bestehender inhabergeführte Praxen und somit auch zum Erhalt der Freiberuflichkeit unseres Berufsstandes müssen die zahnärztlichen Praxisinhaber geschützt und unterstützt werden. Jungen Zahnärzten muss der Weg in die freiberufliche Niederlassung erleichtert werden. Hierzu müssen Konzepte aus der Zahnärzteschaft entwickelt werden.
Etablierung eines Studenten-Mentoren- Programmes in den regionalen Initiativen
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftrat den Vorstand des DZV e.V. das DZV-Mentoren-Programm zur Förderung des engen Kontaktes zwischen niedergelassenen Zahnärzten in den regionalen Initiativen und Studierenden der Zahnmedizin sowie jungen Kollegen weiter zu entwickeln und zu etablieren.
Begründung:
Die Veränderung der Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens und des gesundheitspolitischen Marktes wirken auf die bisher übliche Struktur der zahnärztlichen Praxen. Dentale Industrie, Finanzinstitute und berufsfremde Investoren nehmen heute frühzeitig Einfluss auf angehende und junge Kollegen. Dies führt nicht nur zu einer Verunsicherung der jungen Zahnmediziner, sondern auch zu einer Verhaltensänderung bezüglich der Niederlassung.
Durch die Struktur des DZV e.V. mit seinen regionalen Initiativen sind wir Zahnärzte in der Lage direkt und persönlich mit den jungen Kollegen in Kontakt zu treten und hierdurch berufsständiges, freiberufliches Denken zu fördern. Daneben sind fachlicher Austausch, Hospitation sowie Rekrutierung von Assistenzärzten/innen oder Praxisnachfolgern/innen eine mögliche Folge des frühzeitigen Engagements unserer Mitglieder.
Unterstützung der zahnärztlichen Praxen bei Etablierung der gesetzlich zum 30.Juni 2017 vorgesehenen „Telematikinfrastruktur“
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e. V. fordert den DZV-Vorstand auf, die Zahnärzte bei den im Rahmen der Einführung der neuen Telematikinfrastrukturen entstehenden Herausforderungen für die Zahnarztpraxis aktiv zu unterstützen und ggf. ein Gesamtpaket mit vorhergehender Analyse der Praxis-IT zu organisieren.
Begründung:
Die dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ geschuldete Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung zahlreicher Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte ist mit gesetzten Fristen belegt und zwingend einzuführen. Der Gesetzgeber hat die Frist im SGB V verankert, die die Leistungserbringer zum 1.7.2018 verpflichtet, VSDM in der Praxis durchführen zu müssen. Die erste Frist für die Institutionen war ursprünglich auf den 30.6.2016 gesetzt. Zu diesem Termin hätten alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in den ORS1-Wirkbetrieb gehen zu können. Diese Frist wurde dann von Gesundheitsminister Gröhe um ein Jahr verlängert auf den 30.6.2017. Bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird es für die betroffenen Leistungsträger zu Kürzungen bei der Leistungsabrechnung kommen.
Die durch die Etablierung der notwendigen entsprechenden Infrastrukturen für die digitale Anbindung entstehenden wirtschaftlichen Belastungen der Zahnarztpraxen sollen möglichst gering gehalten werden. Ungeachtet der vorgesehenen Refinanzierung durch die Krankenkassen für technische Erstausstattung und den laufenden Aufwand der Praxen wird es zu Mehrbelastungen im Praxisalltag kommen. Der DZV e.V. hat mit Entwicklern und Herstellern der erforderlichen digitalen Systeme Konzepte verhandelt, um nach eingehender Analyse mögliche Dienstleistungsangebote seitens des Verbandes für die Zahnärzte soweit machbar verfügbar stellen zu können. Die Mitgliederversammlung beauftragt den DZV-Vorstand dieses Projekt weiter zu verfolgen und zu realisieren.
Klarstellung der Entschädigungsordnung
Wortlaut des Antrages:
Auf Antrag des Vorstandes des DZV e. V. beschließt die Mitgliederversammlung folgende Änderung der Entschädigungsordnung:
Unter dem Punkt „C. Steuerpflicht“ wird folgender Satz ergänzt: Sofern Umsatzsteuerpflicht beim Empfänger besteht, verstehen sich die unter A. und B. ausgewiesenen Beträge jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Begründung:
Im Auftrag der DZV-Mitgliederversammlung (Beschluss 4 der MGV 17.06.2015) und in Anlehnung an Beschlüsse der Körperschaften und anderer Verbände hat der DZV-Vorstand zur Klärung der abschließenden umsatzsteuerrechtlichen Thematik nach entsprechender Fachberatung den im vorliegenden Antrag definierten Satz zur Ergänzung der Entschädigungsordnung formuliert.
Klarstellung der Beitragsordnung
Wortlaut des Antrages:
Auf Antrag des Vorstandes des DZV beschließt die die Mitgliederversammlung die folgende Beitragsordnung:
Neugründer Mitglieder: 15,-- EUR monatlich Dieser Beitrag gilt für das erste Jahr der Niederlassung. Gerechnet wird das Jahr ab dem auf die Niederlassung folgenden Quartal. Für die dann folgenden 4 Quartale wird der reduzierte Beitrag erhoben. Das Mitglied hat in geeigneter Weise seine Niederlassung nachzuweisen. Studentische Mitglieder: 10,-- EUR Aufnahmegebühr Es entstehen keine weiteren laufenden Gebühren. Die Kopie des Studentenausweises mit der Angabe der Semesteranzahl ist als Nachweis zu dokumentieren. Nach Ablauf der Regelstudienzeit wird ein neuer Nachweis erforderlich, ansonsten erfolgt die Übernahme des Mitgliedes in den Assistentenstatus.
Sonstige Mitglieder: 8,-- EUR monatlich Hierzu zählen Assistenten sowie angestellte und nicht berufstätige Zahnärzte. Dieser Status ist nachzuweisen durch:
Assistenten- bzw. Angestelltengenehmigung der KZV
Nachweis einer Aus- und/oder Weiterbildung
Bescheid über Ende der Zulassung/Ende des Anstellungsverhältnisses bei nicht berufstätigem Zahnarzt/in
Nach Ablauf der in den Nachweisen angegebenen Befristung wird ein neuer Nachweis erforderlich, ansonsten erfolgt eine Übernahme in den Status „Ordentliche Mitglieder“.
Begründung:
Zur Vermeidung eventueller Unklarheiten in der Definition einzelner Mitgliedergruppen, speziell der „Sonstigen Mitglieder“ bedurfte es einer Überarbeitung der Formulierung.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 17.06.2016
Ehrenkodex statt „Geiz ist geil“, Rückenwind für die ambulante Versorgung oder Kampfansage gegen Erstattungswillkür – die Mitgliederversammlung 2016 fasste fünf Beschlüsse mit Tragweite für die ganze Zahnärzteschaft.
Der DZV bewegt die Branche
Die DZV-Mitglieder haben den Finger am Puls der Zahnmedizin. Sie wissen, wo der Schuh drückt, welche Chancen genutzt und welche Entwicklungen gestoppt werden müssen. Die fünf Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2016 spiegeln die Marschrichtung des DZV. Lesen Sie, was wir anpacken! Die 6 Beschlüsse:
Keine Kriminalisierung der Zahnärzteschaft durch Zahntechniker
Wortlaut des Antrages:
Der DZV e.V. hat zum wiederholten Male die ständigen und anhaltenden Beschuldigungen des VDZI/ ZID der Zahnärzteschaft gegenüber zur Kenntnis nehmen müssen. Er weist insbesondere die Vorwürfe der Korruption sowie die behauptete Annahme sogenannter Kick-Back-Zahlungen zurück.
Durch diese falschen Anschuldigungen, die wiederum durch die Innung Düsseldorf- nun in der WISO-Sendung am 22.02.16 von Herrn Knittel – getätigt wurden, ist das Verhältnis zwischen Zahntechniker-Innungen und der Zahnärzteschaft auf das Äußerste gespannt.
Weitere haltlose und pauschalierende Vorwürfe werden die Zahnärzteschaft zu scharfen und spürbaren Gegenreaktionen veranlassen.
Wir fordern die Verantwortlichen in den Zahntechniker-Innungen auf, sich in den eigenen Reihen um eine Lösung der fast immer durch die Zahntechniker selbst initiierten Verfehlungen zu kümmern und hierbei mit den zahnärztlichen Körperschaften zu kooperieren.
Begründung:
Die ständigen Beschuldigungen des Berufsstandes der Zahnärzte durch die Zahn-technikerinnungen können und werden von den Zahnärzten nicht weiter hingenommen werden.
Diese Handlungsweise schadet der Zahnärzteschaft und dem Verhältnis zwischen Zahntechnikern und Zahnärzten. Hinzu kommt eine Verunsicherung der Bürger und Patienten, wodurch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten erheblich gestört wird.
In jedem Berufsstand gibt es schwarze Schafe. Ganz kann sich auch die Zahnärzteschaft davon nicht freisprechen. Von einem sehr häufig auftretenden Problem zu sprechen, weisen wir aber entschieden zurück.
Anstatt einen ganzen Berufsstand zu diskreditieren, sollten die Innungen dafür sorgen, dass jeder Einzelfall verfolgt wird.
Auch eine einzige Verfehlung ist eine zu viel.
Patientenberatung
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV e.V.) spricht sich dafür aus, die Patientenberatung von zahnärztlicher Seite zu fördern und zu stärken. Über die MDZ-Homepage sollen fachliche und gesundheitspolitische Sachverhalte und Informationen objektiv und allgemein verständlich an die Öffentlichkeit transportiert werden.
Begründung:
Die MDZ-Internet-Präsenz bietet neben den in den Körperschaften organisierten Beratungsstellen und Informationsangeboten eine von Zahnärzten für die Öffentlichkeit fachkompetent organisierte Patienteninformationsplattform. Damit trägt der DZV e.V. mit dazu bei, ein Gegengewicht zur UPD (unabhängige Patientenberatung Deutschland -seit 1.1.2016 durch Sanvartis geführt) durch die Zahnärzteschaft zu schaffen.
Ablehnung von Selektivvertrag, Preisdumping und Patientennavigation
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e. V.) lehnt jegliche Selektivverträge mit einzelnen Zahnärzten oder Gruppen von Zahnärzten ab, die Preisdumping oder Patientennavigation zum Inhalt haben und dadurch eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung gefährden. In dem Zusammenhang fordert die Mitgliederversammlung alle Zahnärzte auf, sich nicht an solchen Selektivverträgen zu beteiligen und Patienten über die Nachteile und möglichen Folgen solcher Angebote aufzuklären. Dafür soll der Vorstand Informationsmedien für Zahnärzte und Patienten schaffen und den Mitgliedern zur Verfügung stellen.
Begründung:
Auch wenn die Anzahl selektivvertraglicher Angebote im Bereich der Zahnmedizin derzeit überschaubar ist, zeigen die derzeit etablierten und gelebten Selektivverträge in aller Deutlichkeit die negativen Auswirkungen für Patienten und Zahnärzteschaft auf. Aktuelle Vertrags- konstrukte sehen sogar eine Umgehung der Bestimmungen der GOZ vor, in dem Leistungen unterhalb des 1,0-fachen Gebührensatzes verabredet sind und bestimmte zahnärztliche Leistungen kostenfrei erbracht werden müssen. Damit wird die Wirkungsweise einer privaten Gebührenordnung im Sinne des Patientenschutzes unterlaufen und willkürlich Qualitätseinbußen in Kauf genommen, um primär auf Seiten der anbietenden Krankenkassen Mitglieder zu gewinnen.
Unterstützung in Sachen „Telematikinfrastruktur“
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. fordert den Vorstand auf, die DZV-Mitglieder bei den im Rahmen der Einführung neuer Telematikinfrastrukturen entstehenden Herausforderungen für die Zahnarztpraxis aktiv zu unterstützen.
Begründung:
Nicht zuletzt mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz wurde die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung zahlreicher Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich verankert. Damit verbunden sind aber vor allem auch erneute Belastungen für alle Leistungsträger wie insbesondere Arzt- und Zahnarztpraxen, die zukünftig entsprechende Infrastrukturen für die digitale Anbindung vorhalten müssen. Ungeachtet der vorgesehenen Refinanzierung durch die Krankenkassen für technische Erstausstattung und laufenden Aufwand der Praxen wird es zu Mehrbelastungen im Praxisalltag kommen. Der DZV e.V. hat bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Einführung der eGK unter Beweis gestellt, seine Mitglieder erfolgreich zu unterstützen. Mit der so genannten „online-Anbindung“ werden deutlich höhere Anforderungen an die Zahnarztpraxis gestellt, so dass es erforderlich wird, nach eingehender Analyse mögliche Dienstleistungsangebote seitens des Verbandes für die Mitglieder soweit machbar zur Verfügung zu stellen.
Weiterentwicklung der Kooperationen zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten im Bereich der aufsuchenden Betreuung von Pflegebedürf-tigen und Menschen mit Behinderung
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) fordert den Vorstand auf, neben der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in stationären Pflegeeinrichtungen auch Konzepte zur Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen in häuslicher Pflege zu entwickeln bzw. den durch das Engagement der KZBV in Abstimmung mit der Bundeszahnärztekammer nun gesetzlich verankerten erweiterten Versorgungsauftrag im Sinne eines speziellen Präventionsmanagements für diese Patientengruppe organisatorisch zu unterstützen.
Begründung:
Der DZV e.V. hat unter Einbindung der Regionalinitiativen erfolgreich an der Etablierung von ca. 400 Kooperationsverträgen in Nordrhein mitgewirkt. Dabei stand insbesondere neben der fachlichen Qualifikation auch die wohnort- bzw. einrichtungsnahe Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung im Vordergrund. Im nächsten Schritt muss nun auch die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege weiter ausgebaut werden, die ganz besondere Anforderungen an die Zahnarztpraxen mit sich bringt. Insofern soll sich auch in diesem Versorgungsbereich der DZV aktiv engagieren und in Abstimmung mit den regionalen Strukturen des Verbandes unterstützend tätig werden.
Unterstützung Datensammlung
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) fordert seine Mitglieder und die gesamte Zahnärzteschaft auf, sich aktiv an statistischen Erhebungen der KZBV, der BZÄK und der KZV Nordrhein zu beteiligen.
Begründung:
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, auf Grundlage von Parametern wie insbesondere Kosten- und Strukturveränderungen, Arbeitszeit, Morbiditätsentwicklung und Zahl und Struktur der Versicherten Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zu führen und angemessene Forderungen zu untermauern. Ebenso wichtig ist eine ausreichende Datenbasis im Bereich der privatzahnärztlichen Versorgung, wie z.B. der Bericht des BMG im Rahmen seiner Berichtspflicht an den Bundesrat über die Auswirkungen der GOZ-Novellierung 2012 gezeigt hat. Um auch zukünftig an Hand von Fakten und Daten die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Zahnarztpraxen positiv und angemessen beeinflussen zu können, ist eine aktive Einbindung der Zahnärzteschaft in Form von einer breiten Beteiligung an den genannten statistischen Erhebungen unerlässlich.
Beschlüsse DZV-MV vom 17.06.2015
Fortbildung zur Versorgung von Pflegebedürftigen
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) begrüßt ausdrücklich das vom DZV-Vorstand und Beirat in Abstimmung mit den Körperschaften und Verbänden bisher erarbeitete und flächendeckend in NR umgesetzte Konzept zur Vereinbarung nach §119b Abs. 2 SGB V über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen.
Dabei stand und steht vor allem die Einbindung der regionalen Strukturen des Verbandes im Vordergrund. Die Mitgliederversammlung fordert in dem Zusammenhang den Vorstand auf, das Zusammenspiel der Zahnärzteschaft bezüglich des genannten Versorgungsbereichs aktiv zu begleiten und sich der Weiterentwicklung und Umsetzung des Versorgungskonzeptes anzunehmen. Hierzu gehört u.a. die aktive Unterstützung der mit einem Kooperationsvertrag an der stationären Betreuung und Versorgung der entsprechenden Patienten beteiligten zahnärztlichen Kollegen in den notwendigen rechtlichen, vertraglichen und fachlichen Bereichen.
Begründung:
Nachdem eine umfassende Information der Kollegenschaft auf Ebene der regionalen Initiativen über die Grundsätze des A&B- Konzeptes in Nordrhein erfolgt ist, geht es im zweiten Schritt darum, das genannte Versorgungskonzept weiter auszubauen. Damit verknüpft ist zwingend die Notwendigkeit, fachliche und organisatorische Unterstützung seitens des Verbandes seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, um den vielfältigen Anforderungen für alle Beteiligten in diesem Versorgungsbereich gerecht werden zu können.
Anti-Korruptionsgesetz § 299 a
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) lehnt die geplante Einführung des § 299 a ins Strafgesetzbuch als neuen Strafbestand zur Korruption im Gesundheitswesen mit Nachdruck ab.
Begründung:
Die Mitglieder des DZV verwehren sich gegen die
geplante Einführung eines eigenen Straftatbestandes "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" (§ 299a Strafgesetzbuch StGB) sowie
die geplanten Änderungen der §§ 81a, 197a des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB-V)
Durch eine solche Veränderung der genannten §§ 81a und 197a SGB-V wird das Ansehen der gesamten Zahnärzteschaft in Misskredit gebracht und der Berufsstand diskriminiert. Die geplante Verpflichtung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Berichte der Antikorruptionsstellen im Internet zu veröffentlichen ist so nicht hinzunehmen, da hierdurch die Tätigkeit aller Zahnärzte unter Generalverdacht gestellt und skandalisiert wird. Die in der geplanten Neufassung des § 81a SGB-V vorgesehenen Regelungen verstoßen gegen das grundlegende rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung.
Beendigung von Erstattungswillkür
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV e.V.) fordert private Krankenversicherer und sonstige Kostenerstatter auf, die in zunehmenden Maße an den Tag gelegte Erstattungswillkür zu beenden und eine klare Trennung von Erstattung zahnmedizinischer Leistungen einerseits und deren Honorierung gemäß der GOZ 2012 andererseits vorzunehmen. In dem Zusammenhang wird der DZV-Vorstand gebeten, bekannt gewordene Erstattungswillkür und Erstattungsproblematiken von Seiten der Privaten Krankenversicherungen den Kollegen und der Öffentlichkeit transparent zu machen.
Begründung:
Seit Novellierung der GOZ 2012 ist eine wachsende Zahl an Erstattungsproblemen bis hin zu einer in keiner Weise gerechtfertigten Willkür im Erstattungsverhalten einiger Privater Krankenversicherer und Kostenerstatter zu verzeichnen. Dabei werden immer wieder die Rechtskreise von Erstattung und Honorierung zahnmedizinischer Leistungen vermischt. Betroffene Patienten sind oft nicht in der Lage, diese leistungsrechtlichen Einschränkungen seitens ihrer Versicherung nachzuvollziehen. Dies hat zur Folge, dass das Patienten-Arzt-Verhältnis zunehmend belastet wird. Jüngste Versuche wie die der DKV, über Umgehung der Patienten, Rückforderungsansprüche direkt an den betroffenen Zahnarzt zu richten, sind auf das Schärfste zu verurteilen und machen deutlich, welchen Weg hier scheinbar einige wenige private Krankenversicherungen einschlagen wollen. Insofern soll durch Schaffung von Transparenz hinsichtlich derartiger Erstattungswillkür Patienten und Zahnärzten die Möglichkeit eingeräumt werden, die Unterschiede im Erstattungsverhalten der PKVen erkennen und werten zu können.
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – Selektivverträge
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) stellt fest, dass die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffenen Vereinfachungen bezüglich des Abschlusses von Selektivverträgen eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung der Patienten gefährden.
Begründung:
Die bis dato im zahnmedizinischen Versorgungsbereich etablierten selektivvertraglichen Konstrukte dienen lediglich der Mitgliederwerbung bzw. Bindung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Eine qualitative Verbesserung der Versorgung ist in keiner Weise zu erkennen. Vielmehr wird über Instrumente wie Patientennavigation, Preisdumping und angebliche Nulltarif-Angebote das so wichtige Arzt-Patienten-Verhältnis mehr und mehr belastet und in Frage gestellt. Das hohe Gut der freien Arztwahl wird eingeschränkt, qualitative Defizite des Selektivvertragsgeschehens werden seitens der Krankenkassen und Politik nicht bewertet und im Gegensatz zum Kollektivvertrag auch nicht geahndet. Die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffenen Vereinfachungen beim Abschluss von Selektivverträgen durch die Abschaffung der Satzungserfordernis und der Aufsichtsvorlagepflicht setzen erneut falsche Anreize auf Seiten der Krankenkassen und möglicher Vertragspartner.
Label
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) fordert den Vorstand in Anlehnung an bereits verabschiedete Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf, in Zusammenarbeit mit dem DZV-Beirat einen Ehrenkodex zur Förderung des kollegialen Zusammenhaltes in den regionalen Initiativen zu entwickeln und zu verabschieden. Zudem beschließt die Mitgliederversammlung, das inzwischen entwickelte DZV-Label allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Damit einhergehend wird der Vorstand gebeten, die Grundsätze, auf denen das Label fußt, in Form von DZV-Leitlinien festzuhalten und öffentlich zu machen.
Begründung:
In zunehmendem Maße versucht die Politik durch staatsdirigistische Eingriffe die Problemfelder des Deutschen Gesundheitswesens zu lösen. Eng damit verknüpft ist eine immer weiter zunehmende Bürokratielast für die wirklichen Leistungsträger, wie insbesondere die zahlreichen freiberuflich geführten Arzt- und Zahnarztpraxen. Wettbewerb um die beste Versorgung findet nicht statt. Hingegen setzt man primär auf Wettbewerbselemente wie Preisdumping und Patientennavigation, die lediglich der Mitgliederfindung und Mitgliederbindung auf Seiten der Krankenkassen dienlich sind. Dabei nimmt man billigend Qualitätsdefizite in Kauf, denn qualitativ hochwertige zahnärztliche Leistung hat nichts mit einer Ware von der Stange, "Nulltarif" oder "Billig-PZR" zu tun.
Letztendlich schaffen damit Gesetzgeber und Krankenkassen eine "Geiz ist geil"-Mentalität, die sich im Gesundheitswesen mittel- und langfristig nur zum Nachteil der Patienten auswirken kann. Die aktive Förderung solcher selektivvertraglicher Versorgungsmodelle seitens der Politik zu Lasten des Kollektivvertrages macht es notwendig, sich auf regionaler Ebene im Zusammenschluss der Zahnärzteschaft der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren, um zu verdeutlichen, dass die große Zahl von Zahnärztinnen und Zahnärzten sich nicht in Selektivverträgen wiederfindet, für qualitativ hochwertige zahnärztliche Leistungen steht, aber auch angemessene Honorare dafür einfordern muss, individuelle Beratung und Behandlung Zeit in Anspruch nimmt und hinter "Nulltarif" oder Dumpingpreisen gerade im Bereich von Medizin und Zahnmedizin auch nur ein geringes Maß an Qualität und Leistung stecken kann.
Beschlüsse DZV-MV vom 14.05.2014
Betreuung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) begrüßt ausdrücklich das vom DZV-Vorstand und Beirat in Abstimmung mit den Körperschaften und Verbänden erarbeitete Konzept zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei steht vor allem die Einbindung der regionalen Strukturen des Verbandes im Vordergrund. Die Mitgliederversammlung fordert in dem Zusammenhang den Vorstand auf, dass Zusammenspiel der Zahnärzteschaft bezüglich des genannten Versorgungsbereichs aktiv zu begleiten und sich der Weiterentwicklung des Versorgungskonzeptes anzunehmen.
Begründung: Nachdem der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die aufsuchende Betreuung von Menschen mit Handicap und für eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen verbessert hat, gilt es nun, seitens der Zahnärzteschaft eine möglichst ortsnahe Betreuung durch interessierte Zahnärzte im Rahmen von Kooperationsverträgen sicherzustellen. Dabei soll durch Einbindung der regionalen Strukturen des DZV vermieden werden, dass das etablierte Zusammenspiel der Kollegenschaft vor Ort gestört wird. Zudem soll angestrebt werden, auch die zahnärztlichen Behandlungen, die nicht in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden können, orts- und zeitnah durch eine koordinierte Zusammenarbeit vor Ort möglich zu machen bzw. zu verbessern.
Fachliche Fortbildung
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV e.V.) beauftragt den DZV-Vorstand, in enger Abstimmung und Kooperation mit der Zahnärztekammer NR ein fachlich ausgerichtetes Fortbildungsangebot für Zahnärzte, die sich der Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Handicap widmen und sich in das DZV-Konzept eingebunden haben, zu entwickeln. Das Fortbildungskonzept soll auf den neu geschaffenen Rahmenbedingungen gemäß § 119b SGB V fußen und dem politischen Auftrag Rechnung tragen, eine quantitative und qualitative Verbesserung der Betreuung und Versorgung der genannten Zielgruppe mittel- und langfristig zu erreichen.
Begründung: Der DZV hat zusammen mit seinen regionalen Initiativen und in Abstimmung mit Verbänden und Körperschaften ein Konzept entwickelt, dass zum einen die Umsetzung des auf Bundesebene zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband geschlossenen Versorgungsauftrages im Sinne der Rahmenvereinbarung nach § 119 b SGB V zum Inhalt hat und zum anderen das Zusammenspiel der Zahnärzteschaft vor Ort strukturieren soll. Ein weiterer Baustein des Konzeptes ist die fachliche Begleitung der Zahnärzte in diesem Versorgungsbereich und der kollegiale Austausch mit dem Ziel, qualitätsfördernd tätig zu werden, mögliche strukturelle Probleme in der Versorgungskette aufzeigen zu können und im Zusammenspiel mit allen Betroffenen der Politik Lösungsvorschläge aufzuzeigen.
An die PKVen / PKV-Verband: Betreuung in stationären Einrichtungen
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV e.V.) empfiehlt der Privaten Krankenversicherung und seinen Vertretern, analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung die Rahmenbedingungen für die regelmäßige zahnmedizinische Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Privatversicherten in stationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Begründung: Weder die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch die für Ärzte (GOÄ) sehen besondere Präventionsleistungen für diese Patientengruppe vor. Mit der Aufnahme neuer Leistungen in den BEMA (172a-d) hat der Gesetzgeber aber mit Wirkung zum 1.4.2014 für gesetzlich Versicherte in stationären Pflegeinrichtungen das Leistungsspektrum erweitert und somit einen ersten Schritt hin zu einer Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung und Versorgung der betroffenen Patienten gemacht. Es wäre für die Zahnärzteschaft nicht nachvollziehbar, wenn die PKV hier nicht mindestens gleiche Rahmenbedingungen schaffen und keine adäquaten finanziellen Mittel für diesen Versorgungsbereich zur Verfügung stellen würde. Insofern bietet der DZV gerne seine Unterstützung an, wenn es um die Entwicklung entsprechender zahnmedizinischer Betreuungs- und Versorgungsmodelle für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen geht, die privatversichert sind.
Qualitätsförderung statt Kontroll- und Prüfwahn
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV e.V.) fordert die Politik und den Gesetzgeber auf, in der politischen Diskussion über Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sowie der damit verbundenen Schaffung weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht weiter den Weg in Richtung staatliche Kontroll- und Prüfinstanzen einzuschlagen, sondern sich wieder auf die eigentliche Zielsetzung von Qualitätsförderung im Gesundheitswesen zu fokussieren, die einerseits eine stetige Verbesserung der medizinischen bzw. zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung zum Inhalt hat und andererseits nur dann erreicht werden kann, wenn die sektorenspezifischen Belange der Leistungsträger im Gesundheitswesen dabei Berücksichtigung finden.
Begründung: Der bereits oft diskutierte Ansatz, die Qualität der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung durch staatliche Eingriffe im Sinne von noch mehr Kontrolle und Überprüfung verbessern zu wollen, ist falsch und führt langfristig zur Risikoselektion und Einengung des Therapiespektrums. Qualität kann man nicht staatlich verordnen. Vielmehr setzt Qualität in der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung und deren Förderung voraus, dass die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse jedes Patienten mit einfließen können, therapeutische Entscheidungen nicht von statistischen Größen abhängig gemacht werden dürfen und nicht noch mehr Beratungs- und Behandlungszeiten praxisfernen bürokratischen Anforderungen geopfert werden. Die Zahnärzteschaft hat bereits in der Vergangenheit vorbildlich unter Beweis gestellt, dass sie aus eigenem Antrieb, aus der ethischen Verpflichtung heraus und ohne Zwang von außen Qualitätsförderung betrieben hat und weiter betreiben wird. Beweis dafür ist das weltweit anerkannte hohe Qualitätsniveau in der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland.
Übernahme der MDZ-Patienteninformationsplattform
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. beauftragt den Vor-stand, den Medizinischen Beratungsdienst der Zahnärzte nach Auflösung seiner Vereinsstruk-tur als Aufgabenfeld des DZV weiterzuführen. Die MDZ-Patienteninformationsplattform im Internet www.mdz-online.de soll weiterentwickelt und aktuell gehalten werden. Zur Bereitstel-lung der technischen Basisvoraussetzungen, zur Erstellung neuer Informationsinhalte oder anderer öffentlichkeitswirksamer Aktionen sollen im Haushalt des Deutschen Zahnärzte Ver-bandes e. V. jährlich in einer Größenordnung von ca. 4000 Euro zur Verfügung stehen.
Begründung: Das Internet gehört heute zu den zentralen Informationsquellen unserer Patienten. Leider erfolgt hier aber eine stetig wachsende Beeinflussung der Patienten und der Öffentlichkeit durch berufsferne und zum Teil profitorientierte Unternehmen und Organisationen. Es ist deshalb im Interesse der Zahnärzte, genau dort seriöse und zeitgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen, wo unsere Patienten danach suchen. Auf die fachlichen Inhalte kann jeder Zahnarzt zur Untermauerung seiner eigenen Patientenaufklärung hinweisen. Für den Deutschen Zahnärzte Verband besteht darüber hinaus die Chance, Versorgungssthemen von allgemeinem Interesse im Interesse seiner Mitglieder aufzubereiten. Über die MDZ-Seite können Inhalte dort platziert werden, wo der Patient bei gesundheitlichen Fragestellungen selber sucht. Je größer die Verbreitung dieser Patienteninformationsseite ist, umso größer wird der Wirkungsgrad gezielter Patienteninformationen sein können.
Umsatzsteuerthematik in der Verbandsarbeit
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) beauftragt den Vorstand, in Anlehnung an die Beschlüsse in Körperschaften und anderen zahnärztlichen Verbände zum Thema der aktuellen Umsatzsteuer-Problematik steuerrechtliche Beratung einzuholen und Lösungskonzepte für den Verband zu erarbeiten.
Begründung: Die Definition einer "ehrenamtlichen Tätigkeit" im Rahmen der Verbandsarbeit und die damit in Zusammenhang stehenden Entschädigungen werfen umsatzsteuerrechtliche Probleme auf, die aus Sicht des DZV-Vorstandes nicht zu Lasten der Ehrenamtsträger im Verband gehen dürfen. Insofern soll durch entsprechende Fachberatung im Bereich der Umsatzsteuer zunächst bewertet werden, welche Konsequenzen für Ehrenamtsträger im DZV e.V. hinsichtlich der möglichen Umsatzsteuerpflichtigkeit für deren ehrenamtliche Tätigkeiten abgeleitet werden müssen und in welcher Form ggf. die Entschädigungsordnungen des Verbandes anzupassen sind.
Beschlüsse DZV-MV vom 12.06.2013
Bürgerversicherung
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) erteilt den politischen Parteien, die die Einführung einer Bürgerversicherung propagieren eine klare Absage und fordert diese auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und nicht die Leistungsfähigkeit eines dualen Versicherungssystems aus wahltaktischen Gründen in Frage zu stellen.
Begründung: Durch die mögliche Einführung einer sogenannten als "Bürgerversicherung" bezeichneten staatlich regulierten Einheitsversicherung werden Patienten in ihrer Eigenverantwortung eingeschränkt und an dieser Stelle nahezu entmündigt. Zudem wird eine Bürgerversicherung zu einer verminderten Leistungsfähigkeit des derzeitigen Gesundheitswesens führen. Eine Lösung finanzieller Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung ist durch diese Umstrukturierung nicht zu erreichen. Vielmehr käme es zu einer höheren finanziellen Belastung der meisten Bürger und dies gerade auch im Bereich mittlerer Einkommen bei zunehmender Steuerfinanzierung eines in keiner Weise zukunftssicheren Einheitsversicherungssystems. So ist durch staatliche Regulationsmechanismen dieser Art eine Entwicklung hin zum sozialistischen Gesundheitswesen zu befürchten.
Das Duale Versicherungssystem von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat sich zur Absicherung und Versorgung der Patienten als bewährt erwiesen. Eine sinnvolle Alternative ist derzeit nicht verfügbar.
Aufklärungskampagne zu einer möglichen Bürgerversicherung
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) beauftragt den Vorstand, in einer umfassenden Aufklärungskampagne Kollegen, Mitarbeiter, Bürger und die breite Öffentlichkeit über eventuelle Konsequenzen der möglichen Einführung einer Bürgerversicherung zu informieren.
Begründung: Durch die mögliche Einführung einer sogenannten " Bürgerversicherung " werden Patienten in ihrer Subsidiarität durch noch mehr Reglementierung und Regulierung im Gesundheitswesen eingeschränkt und bevormundet. Zudem wird der Bevölkerung vorgegaukelt, durch die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung die finanziellen Probleme eines GKV-Systems lösen zu können. Dabei enthält man der Öffentlichkeit vor, dass gerade mittlere Einkommensgruppen und Rentner sowie Arbeitgeber durch finanzielle Mehrbelastungen betroffen sein werden. Zudem wirkt eine Einheitsversicherung innovationshemmend und wettbewerbsfeindlich, wie ähnliche Systeme in anderen Ländern deutlich zeigen. Insofern ist es die Aufgabe eines Verbandes, der sich satzungsgemäß auch für die Belange der Patienten einsetzt, über die möglichen Folgen einer Bürgerversicherung umfassend zu informieren.
A&B-Konzept zur Alterszahnheilkunde
Die Mitgliederversammlung des Deutschen ZahnärzteVerbandes e. V. (DZV e.V.) begrüßt die zum 1. April in Kraft getretenen Neuregelungen zur Verbesserung der aufsuchenden Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Alltagskompetenz als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung dieser Zielgruppe und unterstützt die weiteren Bemühungen der KZBV und BZÄK. Zudem fordert die Mitgliederversammlung die politisch Verantwortlichen auf, den Leistungskataloges zur Prävention und zahnmedizinischen Versorgung alter und behinderter Menschen fortzuentwickeln und die dazu notwendigen Mittel losgelöst von vereinbarten Vergütungsvolumina vollumfänglich bereitzustellen.
Begründung: Die demographische Entwicklung in der Deutschland ist gekennzeichnet durch eine immer älter werdende Bevölkerungsstruktur mit anderen Anforderungen an die medizinische und zahnmedizinische Versorgung und Prävention. Durch den altersbedingten Verschub der Morbidität wird es andere Fachbereichsschwerpunkte auch in der zahnmedizinischen Versorgung, Behandlung und Prävention geben müssen. Zudem wird es notwendig werden weitere zusätzliche Leistungsbereiche nach § 87 Abs. 2i SGB V stufenweise zu eröffnen für die erforderliche aufsuchende Behandlung und Betreuung der Kerngruppe alter, dementer, behinderter und immobiler Menschen. In dem Zusammenhang verweist der DZV auf das vorliegende Konzept der KZBV "Mundgesundheit trotz Handicap und hohem Alter".
ZE-Versteigerungsplattformen und Internetportale
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. ( DZV e.V.) fordert den Vorstand des DZV auf, unseriöse und intransparente Versteigerungsplattformen, die zahnmedizinische Leistungen zum Inhalt haben zu markieren und gegen diese gegebenenfalls rechtlich vorzugehen.
Begründung: In intransparenten Versteigerungsplattformen des Internets werden Preise für Zahnersatz und weitere zahnärztliche Leistungen ohne klar definierte vergleichbare Parameter dargestellt und angeboten. Dies ist unseriös und führt zu einer Verunsicherung der Bürger. Das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient wird hierdurch stark belastet. Hier muss eine Aufklärung der Bevölkerung und der Öffentlichkeit durch die Zahnärzte stattfinden. Die Kampagne des DZV unterstützt hier die Mitglieder des DZV, ihre Patienten zu informieren und ihnen eine sachgerechte Beurteilung der Portale zu ermöglichen. Zudem sollen unseriöse Plattformen zur Unterlassung aufgefordert werden. Das gleiche gilt für private Versiche-rungsunternehmen und einzelne gesetzliche Krankenkassen, die auf solch unseriöse und intransparente Angebote aus rein werbetechnischen und monetären Gründen verweisen.
Zudem soll geprüft werden inwieweit, solch unseriöse Plattformen zur Unterlassung aufgefordert werden können.
Zukunft des MDZ
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) fordert den Vorstand des DZV auf, den Medizinischen Beratungsdienst der Zahnärzte (MDZ) wieder in eine unmittelbar dem DZV zugehörige Struktur zu überführen, die hierzu günstigste Rechtsform zu wählen und die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Begründung: Um der zunehmenden Forderung von Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit nach Stärkung der Patientenrechte und Ausbau von Patienteninformationsstrukturen gerecht werden zu können, ist auch der DZV aufgefordert, ein fachlich fundiertes und regional etabliertes Informationsangebot für zahnmedizinische Belange vorzuhalten.
Dies ist am besten geeignet unter der Struktur und dem Dach des DZV mit seinen regionalen Initiativen. Der MDZ soll als von Zahnärzten selbstbestimmte neutrale Patienteninformationsplattform genutzt werden und somit auch den Anforderungen, die sich aus dem Patienten-rechtegesetz ergeben gerecht werden.
Selektivverträge
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V. (DZV e.V.) spricht sich erneut gegen den weiteren Ausbau selektivvertraglicher Strukturen im Gesundheitswesen und insbesondere im zahnärztlichen Bereich aus.
Begründung: Selektivverträge stehen der selbstbestimmten freiberuflichen Tätigkeit mit dem ausschließlichen Fokus auf das medizinische Wohl der Patienten unter Berücksichtigung der bestmöglichen verfügbaren zahnmedizinischen Versorgung entgegen. Hier stehen monetäre und wettbewerbliche Interessen der Versicherer und Kostenerstatter im Vordergrund. Dies entspricht nicht dem ethischen Grundsatz ärztlichen Handelns und dient nicht der Verbesserung der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung unserer Patienten
Beschlüsse DZV-MV vom 23.05.2012
Einhaltung § 15 ZHG
Der Deutsche Zahnärzte Verband fordert den Verordnungsgeber auf, im Nachgang zur GOZ-Novellierung 2012 den Erfordernissen des § 15 des Zahnheilkundegesetzes nachzukommen und den dort geforderten Interessenausgleich zwischen Patienten und Zahnärzten durch Anpassung der Vergütungshöhe zahnärztlicher Leistungen sicherzustellen. Dies muss auf dem Stand der wissenschaftlichen Entwicklung erfolgen und dem Leistungsbedarf der Patientinnen und Patienten gerecht werden.
Begründung: Die derzeit gültige GOZ stellt trotz Novellierung keinen wirtschaftlichen Ausgleich für die Kostensteigerungen während der Laufzeit der GOZ von 1988 dar und ermöglicht wegen fehlender Indexierung auch nicht, die ständig steigenden Kosten einer Zahnarztpraxis in Zukunft auszugleichen.
Fortbestand freiberuflicher Strukturen
Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand des Deutschen Zahnärzte Verbandes im Hinblick auf den demographischen Wandel und die sich abzeichnenden Veränderungen im Versicherungsmarkt auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Ausübung einer wissenschaftlich fundierten hochwertigen Zahnheilkunde in freiberuflichen Strukturen weiterhin ermöglichen und fördern.
Begründung: Die stetig älter werdende Bevölkerung verursacht allgemein steigende Gesundheitsausgaben, die von GKV, PKV und sonstigen Kostenträgern getragen werden müssen. Für den zahnmedizinischen Bereich gibt es – von der allgemeinen Entwicklung abweichend – keine Kostensteigerungen in höheren Altersgruppen. Gerade deshalb besteht keine Veranlassung, die hierfür bereit gestellten Beträge zu kürzen. Es darf der Standard dessen, was von den Kostenträgern erstattet wird, nicht zurückgefahren werden, will man nicht das hohe zahnmedizinische Versorgungsniveau in Deutschland gefährden.
Trennung von Honorar- und Erstattungsordnung
Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand des Deutschen Zahnärzte Verbandes ange-sichts der unzureichenden Anpassung der Gebührenhöhe in der GOZ 2012 auf, Wege zu beschreiben und flächendeckend in die Kollegenschaft zu tragen, um betriebswirtschaftlich stimmige Honorare mit den Patienten unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern zu vereinbaren.
Begründung: Gerade in hochfrequenten Leistungsbereichen wie der konservierenden Zahnheilkunde – insbesondere im Bereich der SDA-Restaurationen – ist es nicht möglich, innerhalb des bestehenden Gebührenrahmens Leistungen in der zu Recht geforderten hochwertigen und damit auch langlebigen Qualität kostendeckend zu erbringen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, flächendeckend über abweichende Vereinbarungen der Gebührenhöhe gemäß § 2 GOZ solche Leistungen mit dem Patienten zu vereinbaren. Damit verbunden ist die Aufgabe, den Patienten über mögliche Selbstbehalte aufzuklären und die Trennung von Erstattung und Honorierung zu verdeutlichen.
Abrechnungsüberprüfung
Der Deutsche Zahnärzte Verband fordert den Spitzenverband der GKV auf, politisch motivierte, diffamierende und nicht belegbare Äußerungen (z.B. die in den Medien publizierten Äußerungen des Spitzenverbandes der GKVen: "GKVen wollen zukünftig private Vereinbarungen ihrer Mitglieder kontrollieren"), Zahnärzte würden private Leistungen bei GKV-Versicherten zu überhöhten Sätzen abrechnen , zu unterlassen. Damit wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, die Zahnärzteschaft würde - unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen der GOZ - bei der Abrechnung von Zusatzleistungen ihre Patienten finanziell übervorteilen.
Begründung: Diese angeblich dem Patientenschutz dienende Initiative des GKV-Spitzenverbandes bedient lediglich Vorurteile in der Öffentlichkeit und soll das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient untergraben und die Machtposition des GKV-Verbandes ausbauen. Auch der GKV-Versicherte hat das Recht der freien Wahl seines Behandlers und des Zugriffs auf das uneingeschränkte Leistungsspektrum einer modernen Zahnheilkunde und Zahntechnik. Der GKV-Spitzenverband versucht mit diesem Vorstoß wieder die Leistungserbringung unter rein fiskalischen Gesichtspunkten zu steuern.
Online-Anwendungen
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes fordert den Gesetzgeber auf, eine Begrenzung für den zahnärztlichen Bereich bei der Einführung weiterer Online-Anwendungen im Rahmen der eGK vorzunehmen, die über das Versichertenstamm-datenmanagement "VSDM" hinausgehen und nachgewiesenermaßen hier keinen Nutzen mit sich bringen, auch wenn der Gesetzgeber im ärztlichen bzw. stationären Bereich eine Sinnhaftigkeit sieht.
Begründung: Ungeachtet der Tatsache, dass mit Umsetzung des geplanten "VSDM" einzig und allein ein Mehrwert für die gesetzlichen Krankenkassen entsteht und die zahnärztlichen Praxen erneut mit unangemessenem bürokratischen Aufwand konfrontiert werden, ist es aus sachlichen Gründen nicht zu rechtfertigen, weitere Online-Anwendungen wie zum Beispiel die elektronische Fallakte oder den elektronischen Arztbrief auch im zahnärztlichen Bereich zu etablieren. Anders als im ambulanten und stationären ärztlichen Bereich lässt sich keinerlei Nutzen für die Beteiligten und insbesondere auch für den Patienten durch solche Online-Anwendungen ableiten. Vielmehr schwindet weiter die so wichtige zahnärztliche Behandlungszeit durch erhöhten verwaltungstechnischen Aufwand für den Zahnarzt. Insofern ist der Gesetzgeber aufgefordert, für den zahnärztlichen Versorgungsbereich die geplanten Online-Anwendungen auf den Prüfstand zu stellen und nur im Zusammenwirken mit dem Berufsstand und bei nachgewiesenem Nutzen für Patienten und Zahnarztpraxen weitere mögliche Online-Dienste zu anzudenken.
Beschlüsse DZV-MV vom 18.05.2011
Anhebung der Punktzahl auf aktuelles Niveau
Eine Vielzahl von Gebührenziffern wurde unverändert in den aktuellen Referentenentwurf zur GOZ übernommen. Vorher nicht in der GOZ enthaltene Leistungen, wie z.B. die Schmelz-Dentin-adhäsiven Kompositrestaurationen (SDA-R), wurden völlig unzureichend bewertet. Im Vergleich zu den bisher im Rahmen der Analogie nach § 6 der GOZ in Ansatz gebrachten Gebühren käme es hier zu einem deutlichen Honorarverlust für diesen stark frequentierten Leisungsbereich. Deshalb fordert der Deutsche Zahnärzte Verband den Verordnungsgeber auf, insbesondere die SDA-Restaurationen dem hohen Kosten- und Zeitaufwand anzupassen und durch Anhebung der Bewertungszahlen und deren Relation untereinander eine angemessene Vergütung sicher zu stellen.
Begründung: Die Leistungsbeschreibung in einer novellierten Gebührenordnung soll die Zahnmedizin auf dem Stand der aktuellen Wissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Präventionsorientierung darstellen. Eine Honorierung von modernen und zudem hochfrequenten Leistungen unter dem heute üblichen Niveau konterkariert diesen Anspruch und stellt sogar eine Verschlechterung gegenüber einem vorherigen Referentenentwurf dar.
Anpassung des Punktwertes im Referentenentwurf
In den letzten 23 Jahren hat es keine Anpassung des GOZ-Punktwertes gegeben. Die Kostensteigerung in der zahnärztlichen Praxis lag bei ca. 60%. Dennoch ist der Punkwert im vorliegenden Referentenentwurf unverändert übernommen worden. Der Deutsche Zahnärzte Verband fordert den Verordnungsgeber auf, eine Anhebung des GOZ-Punktwertes auf das heutige Kostenniveau vorzunehmen und eine zukünftige Dynamisierung desselben entsprechend der Kostenentwicklung in die GOZ zu implementieren.
Begründung: §15 des Zahnheilkundegesetzes verpflichtet den Verordnungsgeber den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen. 60 % Kostensteigerung begründen ohne Zweifel ein berechtigtes Interesse. Gerade die verschärften Begründungspflichten im Paragrafenteil der GOZ erfordern eine grundsätzliche Regelung der Punktwertsteigerung entsprechend der Kostenentwicklung.
Leistungszusage der Kostenerstatter von Honorarvereinbarung trennen
Der Deutsche Zahnärzte Verband fordert den Verordnungsgeber auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, die Honorierung privatzahnärztlicher Leistungen von der Erstattung und somit von der definierten Leistungszusage der Krankenversicherungen oder der staatlichen Beihilfestellen trennen zu können. Es muss gewährleistet werden, dass dem Patienten losgelöst von den Ressourcen auf Seiten der Kostenerstatter, der Zugang zur zahnmedizinischen Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft erhalten bleibt. Er muss im Vorfeld nicht nur vom Behandler über die vorgesehene Behandlung und deren Kosten, sondern auch vom Kostenerstatter über die zu erwartende Erstattung exakt aufgeklärt werden. Unabhängig von Umfang oder Höhe der Kostenerstattung soll sich der Patient, in Kenntnis der voraussichtlichen eigenen finanziellen Belastung und ohne Einreden des Kostenerstatters, frei für die Behandlung seiner Wahl entscheiden können. Eine Einflussnahme auf die Art oder den Umfang der zahnmedizinisch notwendigen Versorgung seitens des Kostenerstatters ist strikt abzulehnen.
Begründung: In Zeiten nachweislich angespannter Kassenlage der Kostenerstatter sollen Patienten in die Lage versetzt werden, durch eigene finanzielle Leistung in freier Absprache mit ihrem Zahnarzt, die gewünschte zahnärztliche Behandlung zu erhalten, zumal bei gleichem Befund unterschiedliche zahnärztliche Behandlungen in Bezug auf Ästhetik oder Komfort des Ergebnisses zum Einsatz kommen können.
Miteinbindung der Regionalinitiativen
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes (DZV) beauftragt den Vorstand des DZV, bei der Umsetzung der Strategien zur neuen GOZ die Regionalinitiativen aktiv einzubinden.
Begründung: Der DZV ist als Dachverband der Regionalinitiativen stark basisorientiert. Die Umsetzung von Strategien ist äußerst effektiv über die regionalen Organisationen möglich. Dies zeigte sich schon vielfach in der Vergangenheit. Gerade die Umsetzung der Handlungsoptionen im Zusammenhang mit einer neuen Gebührenordnung bedarf einer engen Abstimmung auf der Ebene der Regionalinitiativen mit einem geschlossenen Auftritt nach Außen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen zum Erhalt der freiberuflichen Praxisstrukturen
Der Deutsche Zahnärzte Verband fordert den Gesetzgeber auf, im deutschen Gesundheitswesen ökonomische Rahmenbedingungen für die Zahnärzteschaft sicher zu stellen, die die Ausübung der Zahnheilkunde weiterhin in freiberuflichen Strukturen wie der klassischen Einzel- oder Doppelpraxis ermöglichen. Ebenso ist es Aufgabe der politisch Verantwortlichen, dafür Sorge zu tragen, dass nicht zunehmend fachfremde Dritte Einfluss auf die zahnärztliche Versorgung nehmen können. In dem Zusammenhang sind fremdgesteuerte Selektivverträge abzulehnen, da die gemachten Erfahrungen in aller Deutlichkeit zeigen, dass solche Vertragskonstellationen nur dazu dienen, auf Seiten der Krankenkassen durch Patientennavigation Mitgliederwerbung und -bindung zu betreiben und nicht eine Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung zur Folge haben. Ganz im Gegenteil führen solche Modelle zur Verunsicherung der Patienten und zu einer stetig wachsenden Belastung des wichtigen Arzt-Patienten-Verhältnisses.
Begründung: Die freie Arzt-Patientenbeziehung darf nicht von eigenen wirtschaftlichen oder vertraglichen Zwängen des Behandlers oder Vorgaben seines Arbeitgebers geprägt sein. Der Patient muss vertrauen können, dass sein Behandler in seiner Entscheidung frei und wirtschaftlich ausreichend abgesichert ist, um unabhängig und nur am Wohle des Patienten orientiert seiner zahnärztlichen Tätigkeit nachzugehen. Es darf kein Anreiz entstehen, Patienten finanziell zu übervorteilen oder ihnen unzureichende zahnmedizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Stärkung des als Generalist tätigen Zahnarztes
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes (DZV) fordert die Bundeszahnärztekammer e.V. auf, den als Generalisten tätigen Zahnarzt zu stärken und die Einführung von weiteren Fachzahnärzten, insbesondere den Fachzahnarzt für allgemeine Zahnheilkunde abzuwenden.
Begründung: Es werden wiederholt Stimmen gehört, welche die Einführung des Fachzahnarztes für allgemeine Zahnheilkunde fordern. In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass nur durch die Einführung von Spezialisten der Generalist gestärkt werden kann. Diese Sichtweise kann der DZV nicht teilen. Vielmehr ist der Universitätsabgänger entsprechend ausgebildet, dass es einer Weiterbildung zum Zahnarzt für allgemeine Zahnheilkunde nicht bedarf. Die Möglichkeit, zur Weiterbildung in anderen fachzahnärztlichen Bereichen ist nicht mit einer Forderung nach einem Fachzahnarzt für allgemeine Zahnheilkunde zu verbinden.
Beschlüsse DZV-MV vom 28.04.2010
Erarbeitung eines DZV-Gütesiegels
Die Mitgliederversammlung beauftragt den DZV-Vorstand, Kriterien für ein Gütesiegel festzulegen und ein Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten. Dieses Siegel soll den DZV-Mitgliedspraxen ermöglichen, sich in der Öffentlichkeit als Anbieter- und Vertragsgemeinschaft mit besonderem Anspruchsprofil darzustellen.
Begründung: Die zahnärztliche Vertragslandschaft gerät zunehmend unter Wettbewerbsdruck. Managementgesellschaften etablieren sich im Markt, indem sie den Fokus auf Preisdumping, Honorarbindung und Patientennavigation setzen und Angebote zum „Nulltarif“ anbieten. Zahlreiche Krankenkassen nehmen diese Angebote an, um ihre „preissensiblen“ Mitglieder zu halten oder neue Mitglieder zu gewinnen.
Die Einzelpraxis muss sich diesem Wettbewerb stellen. Um einer weiteren Segmentierung des Marktes vorzubeugen, ist eine gemeinschaftliche Strategie notwendig, da sie Flächendeckung ermöglicht. Da es ausdrücklicher Wille der Politik ist, dass „Qualität“ in Zukunft das Leit- und Steuerungskriterium des Gesundheitswesens wird, erscheint es sinnvoll, ein eigenes Konzept zu entwickeln und im Markt zu etablieren.
Erarbeitung eines Richtlinienkataloges für Selektivverträge
Die Mitgliederversammlung des DZV beauftragt den DZV-Vorstand, einen Richtlinienkatalog zu erstellen, welcher die Anforderungen benennt, die an einen Selektivvertrag gestellt werden müssen. Er soll zum einen dazu dienen, mögliche negative Folgen von fremd gesteuerten Verträgen allen Beteiligten im Gesundheitswesen aufzuzeigen und zum anderen Grundlage für mögliche Angebotsstrukturen des eigenen Verbandes sein.
Begründung: Insbesondere die von Managementgesellschaften derzeit angebotenen Selektivverträge machen deutlich, welche negativen Auswirkungen diese durch den Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung im Rahmen des § 73 c des SGB V auf die vertrags- und privatzahnärztliche Leistungserbringung haben können. Insofern ist es dringend erforderlich, seitens des Berufsstandes einen Richtlinienkatalog festzulegen, der klare Kriterien beschreibt, die bei der Entwicklung und dem Abschluss von Selektivverträgen in GKV und PKV zwingend zu beachten sind.
Beschlüsse DZV-MV vom 6.05.2009
Mögliche Mitgliedschaft des DZVin der DZG eG
Die Mitgliederversammlung des DZV begrüßt die angestrebte Kooperation des DZV e.V. mit der DZG eG. Im Rahmen dieser Kooperation soll geprüft werden, in wiefern eine Mitgliedschaft des DZV e.V. in dieser Genossenschaft zielführend erscheint. Dafür erteilt die Mitgliederversammlung des DZV dem Vorstand die Vollmacht, eine Mitgliedschaft unter Würdigung der Fortentwicklung und weiteren Ausrichtung der DZG eG erwerben zu können.
Begründung: Die DZG eG hat durch die Änderung ihrer Satzung die Rahmenbedingungen für eine Kooperation mit dem DZV e.V. geschaffen. Das übergeordnete Ziel, Marktmacht auf Seiten der Zahnärzteschaft zu organisieren, soll im Vordergrund stehen. Insofern kann es zielführend sein, sich als DZV im Interesse seiner Mitglieder über eine Kooperation hinaus in der DZG eG zu engagieren und mitzuwirken. Da aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen gegebenenfalls zeitnah zu entscheiden sein wird, ob der DZV e.V. als juristische Person eine Mitgliedschaft in die DZG eG erwerben sollte, erteilt die Mitgliederversammlung dem Vorstand hierfür unter Wahrung der Vereinsinteressen des DZV eine Vollmacht.
Fortführung des GOZ-Novelierungsverfahrens
Die Mitgliederversammlung des DZV fordert fußend auf ihrem Beschluss aus 2008 den Verordnungsgeber auf, bei der Fortführung des GOZ-Novellierungsverfahrens von der im Referentenentwurf gewählten Grundausrichtung einer neuen privaten Gebührenordnung abzurücken und statt dessen die von der Zahnärzteschaft in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft erarbeitete Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) als Grundlage für die Ausgestaltungen einer neuen privaten Gebührenordnung heranzuziehen.
Begründung: Durch die zahlreichen fachlichen Stellungnahmen von BZÄK, DGZMK, KZBV, Fachverbänden, DZV, FVDZ und anderen außerkörperschaftlichen Zusammenschlüssen einhergehend mit der Berechnung der möglichen finanziellen Auswirkungen des vom BMG vorgelegten Referentenentwurfs konnte deutlich gemacht und durch Fakten belegt werden, dass der gewählte Ansatz einer Bematisierung und der mangelnden wissenschaftlichen Untermauerung des Entwurfs sowie der einseitig formulierten Öffnungsklausel weder den geforderten Interessenausgleich sicherstellt, noch eine qualitativ hochwertige privatzahnärztliche Versorgung ermöglicht. Ebenso konnte dargestellt werden, warum es in keiner Weise gerechtfertigt ist, das SGB V betreffende Regelungen mit einer Privaten Gebührenordnung zu verquicken. Die im Rahmen einer Bundeszahnärztekammerversammlung im Jahre 2007 verabschiedete Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) hingegen ist sowohl wissenschaftlich abgesichert als auch betriebswirtschaftlich durch entsprechende Studien unterlegt und bietet somit die derzeit einzige seriöse und fundierte Grundlage für die Weiterführung des GOZNovellierungsverfahrens.
Gegen Navigation von Versicherten durch Krankenkassen und Kostenerstatter
Die Mitgliederversammlung des DZV fordert diejenigen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen auf, die über das Maß des Rechtmäßigen hinausgehende Aktivitäten hinsichtlich der Lenkung von Versichertenströmen umgehend einzustellen. Vielmehr hält es die Mitgliederversammlung des DZV für dringend erforderlich, dass von Seiten der GKV wie auch der PKV das bestehende und für eine effiziente Gesundheitsversorgung der Patienten unerlässliche Arzt-Patienten-Verhältnis wieder in den Vordergrund der Versorgung gerückt wird. Wird dieser Grundsatz weiterhin oder in zunehmenden Maße missachtet, regt die DZVMitgliederversammlung an, seitens des DZV die damit verbundenen Fehlsteuerungen und negativen Auswirkungen für diese Versicherten öffentlich bekannt zu machen und aufzuzeigen, welche gesetzlichen Krankenkassen oder private Krankenversicherungen den hohen Stellenwert des Arzt-Patienten-Verhältnisses entsprechend würdigen und von einer direkten Navigation absehen.
Begründung: In zunehmendem Umfang machen gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen davon Gebrauch, ihre Versicherten mit angeblich besonderen und qualitativ hochwertigen Angeboten und Serviceleistungen binden zu wollen bzw. neue Versicherte zu gewinnen. In dem Zusammenhang werden die Versicherten in der Regel jedoch nicht über mögliche negative Folgen solcher Modellvorhaben oder Selektivverträge aufgeklärt. Vielmehr wird ohne Würdigung bereits bestehender und großteils langjähriger Arzt-Patienten-Beziehungen versucht, Versicherte bzw. Patienten aktiv und zum Teil sogar mit Druck in die Praxen zu navigieren, die einzelvertragliche Beziehungen eingegangen sind. Dies geschieht primär unter reinen werblichen oder ökonomischen Gesichtspunkten auf Seiten der Krankenkassen und Versicherungen.
Da jedoch der einzelne Zahnarzt nur im Nachgang auf diese oft das Maß des juristisch Erlaubten übersteigende Einflussnahme von GKV und PKV reagieren kann, sind auf Seiten des DZV Überlegungen anzustellen, wie im Vorfeld solcher Navigationsversuche die Patienten und Versicherten über derartige Modelle und deren Folgen informiert und aufgeklärt werden können, damit diese dann eigenverantwortlich abwägen und entscheiden können, ob man diese Leistungen in der Weise überhaupt in Anspruch nehmen möchte und ob man sich bei einer solchen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung adäquat und den individuellen Bedürfnissen gerecht werdend versichert fühlt.
Beschlüsse DZV-MV vom 16.04.2008
GOZ-Novellierungsverfahren
Die Mitgliederversammlung des DZV fordert den Verordnungsgeber auf, von dem eingeschlagenen Weg der Angleichung der Gebührensysteme in GKV und PKV, die einzig und allein den Weg hin zur Einheitskasse ebnen soll, abzukehren. Weder die Übernahme zahlreicher restriktiver Abrechnungsbestimmungen aus dem Bema, noch die Anlehnung an das Bewertungsgefüge des Bema in einer neuen GOZ ermöglichen vor allem auch unter Würdigung des Patientenschutzes die Erbringung privatzahnärztlicher Leistungen auf hohem Qualitätsniveau unter Berücksichtigung des zahnmedizinischen Fortschritts.
Vielmehr ist der Verordnungsgeber aufgefordert, eine von bürokratischen Hürden befreite, für die Zahnärzteschaft betriebswirtschaftlich stimmige, den Anforderungen an eine heutige Zahnarztpraxis gerecht werdende, fachlich fundierte und auf die Wissenschaft abgestützte zukunftsoffene Gebührenordnung zu erstellen, die den Patienten den Zugang zum gesamten Spektrum einer modernen und präventionsorientierten Zahnheilkunde ermöglicht und darüber hinaus eine klare Trennung von Erstattungs- und Gebührenrecht sicherstellt.
Die Zahnärzteschaft selbst hat mit der Erstellung der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) einen diesen Kriterien entsprechenden Beitrag geleistet. Somit fordert die Mitgliederversammlung des DZV den Verordnungsgeber auf, die HOZ endlich in adäquater Weise mit in die Beratungsgespräche im BMG einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Begründung: Der derzeitige Entwurf einer neuen GOZ zeigt an jeder Stelle, dass nicht das Ansinnen, eine dem heutigen Stand der Wissenschaft und eine betriebswirtschaftlich stimmig kalkulierte Gebührenordnung zu entwickeln, im Vordergrund steht, sondern ausschließlich die Interessen des PKV-Verbandes und der Beihilfestellen sowie das politische Ziel der Angleichung von BEMA und GOZ Berücksichtigung finden. Die Einbeziehung von Gesichtspunkten wie Kostenneutralität und Leistungstransparenz sind unseriös, da weder eine valide Datenbasis über das gesamte privatzahnärztliche Leistungsgeschehen zugrunde gelegt werden kann, noch Handlungsbedarf im Bereich der bestehenden Mehrkostenregelungen nach §§28 und 55 des SGB V besteht. Ebenso eröffnet die im Paragrafenteil vorgesehene Öffnungsklausel einseitig den Kostenerstattern und PKV-Verband bzw. Beihilfestellen, Selektivverträge mit Zahnärzten oder Gruppen von Zahnärzten abzuschließen und schließt aus, dass Versicherter und Zahnarzt im direkten Vertragsverhältnis eigenverantwortlich ebenso von der Öffnungsklausel Gebrauch machen dürfen. Insofern kommt es hier zu einer weiteren Verschiebung der bestehenden Asymmetrie der Machtverhältnisse im Gesundheitswesen hin zu privaten Krankenversicherungsunternehmen, anderen Kostenerstattern und Gesetzgeber.
Mögliche Öffnungsklausel in der neuen GOZ
Die Mitgliederversammlung des DZV fordert den Vorstand auf, sich im Rahmen des durch die im Paragrafen 2a formulierte Öffnungsklausel entstehenden Selektivvertragsgeschehens aktiv als Anbieter- und Vertragsgemeinschaft zu platzieren. Damit verbunden ist die Aufgabe, Konzepte und Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung so genannter „Rahmenempfehlungen“ zu Verträgen zwischen Zahnärzten, Gruppen von Zahnärzten und privaten Versicherungsunternehmen, Beihilfestellen oder dem PKV-Verband auszuarbeiten. Grundlage dieser Rahmenempfehlungen soll sein, einerseits den Mitgliedern des DZV eine betriebswirtschaftlich angemessene Honorierung für qualitativ hochwertige privatzahnärztliche Leistungen zu ermöglichen und andererseits eine Verquickung von Erstattungs- und Gebührenrecht zu verhindern bzw. eine daraus resultierende Erstattungswillkür von vorn herein auszuschließen. Des Weiteren ist es Ziel, auch auf diesem Wege durch die Bildung eines starken Anbieterkollektivs einer Zersplitterung der Kollegenschaft entgegenzuwirken.
Begründung: Unter Abwägung aller möglichen Gefahren und Chancen im selektiven Vertragsmanagement ist der DZV im Falle des in Krafttretens einer Öffnungsklausel gefordert, aktiv als Anbieter- und Vertragsgemeinschaft aufzutreten. Nur auf diesem Wege kann verhindert werden, dass durch Partikularinteressenvertretung (z.B. Fachgruppen, Fachverbände oder fachfremde Institutionen) eine Zersplitterung der Kollegenschaft vorangetrieben wird und somit falsche Anreize gesetzt werden, die einen Verdrängungswettbewerb zur Folge hätten. Dahin gegen ist der DZV mit seinen regionalen Untergliederungen in der Lage, zum einen eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen und zum anderen die Interessen der dem DZV angeschlossenen Zahnärzteschaft nach Maßgabe der Satzung zu wahren. So könnten einerseits vereinbarte Rahmenempfehlungen die Möglichkeit eröffnen, den Zugang zu fachlich und wirtschaftlich stimmigen zahnärztlichen Leistungen im Markt der Privaten Krankenversicherung nach den Vorstellungen des eigenen Berufsstandes weiterhin sicherstellen zu können und andererseits die Etablierung von Einkaufsmodellen und Franchiseverträgen, die nur die Interessen und Ziele des jeweiligen privaten Versicherungs-unternehmens widerspiegeln, zu verunmöglichen.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die Mitgliederversammlung des DZV lehnt die Rollout-Planung der gematik, in der Nordrhein als „Durchstichregion“ vorgesehen ist, in aller Deutlichkeit ab. Diese Verfahrensweise dient ausschließlich dem Zweck der Einhaltung politisch motivierter Termine.
Die Mitgliederversammlung des DZV lehnt darüber hinaus grundsätzlich das Gesamtprojekt der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte ab, da der geringe Nutzen – insbesondere auch für die Zahnärzteschaft – in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen.
Begründung: Der vom BMG gewünschte vorgezogene Rollout der eGK ist sachlich in keiner Weise zu begründen, da es derzeit weder evaluierte Ergebnisse der Testverfahren gibt, noch sich aus der vorgesehenen begrenzten Funktionalität der eGK, nämlich des Einlesens der Versichertenstammdaten, ein Nutzen, der die finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwände rechtfertigen würde, ergibt.
Beschlüsse DZV-MV vom 18.04.2007
Ablehnung der Verstaatlichung des Gesundheitswesens
Der DZV lehnt mit aller Entschiedenheit die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingeleitete Verstaatlichung des Gesundheitswesens ab.
Begründung: Sowohl die geplante Einführung des Basistarifes als auch die Erschwerung des Zugangs zur Privaten Krankenversicherung verbunden mit einer Angleichung der Honorierung ärztlicher bzw. zahnärztlicher Leistungen in PKV und GKV sind wettbewerbsfeindlich und berücksichtigen in keiner Weise die betriebswirtschaftlichen Eckdaten einer modernen Gesundheitsversorgung. Die angedachte Gleichschaltung von GKV und PKV löst nicht die Probleme des Deutschen Gesundheitswesens, sondern gefährdet die freiberufliche fachliche Unabhängigkeit niedergelassener Ärzte und Zahnärzte, die Garant für eine qualitativ hoch stehende Gesundheitsversorgung ist.
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