Bis Juli 2023 müssen niedergelassene Zahnärzte einen Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung einreichen. Diese Verpflichtung zum Nachweis einer Berufshaftpflicht regelt das Mitte 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).
Es sollte rechtzeitig eine entsprechende Versicherungsbescheinigung beim Haftpflichtversicherer besorgt werden und gegebenenfalls im Vorfeld geprüft werden, ob die Versicherungskonditionen den aktuellen Anforderungen noch genügen. Insbesondere könnten ältere Versicherungsverträge über Deckungssummen verfügen, welche die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen.