Der Patient glaubt gut versichert zu sein und ärgert sich umso mehr, wenn nicht die erwarteten Zuschüsse durch die Zusatzversicherung geleistet werden.
Die Glaubwürdigkeit geht verloren und letztendlich bleibt der Patient unzufrieden. Genau diese Entwicklung ist kontraproduktiv, da wir aus Erfahrung wissen, dass zusatzversicherte Patienten eine wesentlich höhere Bereitschaft zeigen, zahnärztliche und vor allem dabei höherwertige prothetische Leistungen in Anspruch zu nehmen, als Patienten ohne Zusatzversicherung.
Um die Arbeit sowie das Leistungsgeschehen in den Praxen weiterhin zu stärken ist der DZV eine Kooperation mit der Initiative Gesundversichert e.V. eingegangen, die uns wieder weitere Möglichkeiten auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen bietet.
Die Initiative hat gemeinsam mit der Württembergischen Versicherung und dem DZV eine spezielle Zahnzusatzversicherung entwickelt, die Ihren Patienten mehr Leistungssicherheit und Ihnen daraus resultierend eine bessere Grundlage für hochwertige Versorgungen bietet. Die Besonderheit liegt u. a. darin, dass je nach Tarifvariante für den Patienten ein verständliches Leistungsprotokoll erstellt wird, welches auch Vertragsbestandteil wird. Die versicherten Leistungen werden klipp und klar aufgeführt und dem Patienten wird genau und verständlich erklärt, welche Leistungen versichert sind. Die Gesundheitsfragen sind klar formuliert und es sind sogar Patienten mit bis zu vier fehlenden Zähnen und Parodontose-Befund versicherbar. Zudem hat der Patient die Möglichkeit, innerhalb seiner Versicherungslaufzeit den Tarif auf seine aktuellen Bedürfnisse durch „Up- and Downgradings“ problemlos anzupassen.
Für Sie als Zahnärztin bzw. Zahnarzt bietet der Tarif die Besonderheit, dass eine vereinfachte Übermittlung des PSI über eine zahnärztliche Bescheinigung per Formblatt erfolgt. Die angemessenen Kosten, die dem Patienten berechnet werden, belaufen sich voraussichtlich auf 15,00 € bis 20,00 € und werden entsprechend der Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten für die Ermittlung des PSI-Status werden einmal innerhalb von zwei Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten übernommen.
Im Falle, dass Ihr Patient Sie nach Möglichkeiten einer Zahnzusatzversicherung fragt, können Sie ihm Unterstützung bieten. Es stehen Ihnen folgende Informationsmaterialien zur Verfügung.