Arztbriefe dürfen seit 1. April 2021 elektronisch nur noch über einen von der gematik zugelassenen KIM-Dienst übermittelt werden. Die Übermittlung von eArztbriefen über andere Dienste darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vergütet werden. Dienste für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – wurden durch das Digitale-Versorgung-Gesetz eingeführt und sind aufgrund ihrer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Telematikinfrastruktur (TI) besonders sicher.
Der Deutsche Zahnärzte Verband e.V. hat über die DZV-Plus GmbH mit seinem langjährigen Kooperationspartner „CompuGroup medical (CGM)“ Sonderkonditionen zur Anbindung an KIM vereinbart.
Über den neuen Fachdienst und Kommunikationsstandard können alle TI-Teilnehmer medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System per E-Mail austauschen. Jede E-Mail wird dabei automatisch über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) signiert und verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger gesendet. Sensible Daten können somit nur von demjenigen eingesehen werden, für den sie bestimmt sind, und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden.
Für die Nutzung des neuen TI-Kommunikationsstandards kann jedes Primärsystem mit einer E-Mail-Funktion verwendet werden. Zudem kann CGM KIM auch direkt in die Praxis- oder Apothekensoftware* integriert werden, um die vorhandenen Workflows im System zu unterstützen.
Exklusiv für DZV-Mitglieder gibt es hier diese Services:
- Rabatt in Höhe von 100 % auf die einmalig zu zahlende Bereitstellungsgebühr
- Rabatt auf den monatlich zu zahlenden Nettobetrag
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