Bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämie

Tipps zu Höhe, Zahlung und Fristen

Unser Kooperationspartner: Kanzlei Wilde & Partner informiert:

Arbeitgeber können vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG).

Hierzu finden Mitglieder nachfolgende Informationen unseres Kooperationspartners Wilde & Partner.

Weitere Meldungen finden Sie in unserem Pressebereich.

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