Satzung & Beiträge


Satzung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V.


Aktuelle Fassung vom 21.06.2017 hier zum Download.

Beitragsordnung des DZV:

Ordentliche Mitglieder: 30,-- EUR monatlich
Niedergelassene Zahnärzte/innen

Neugründer Mitglieder: 15,-- EUR monatlich
Dieser Beitrag gilt für das erste Jahr der Niederlassung. Gerechnet wird das Jahr ab dem auf die Niederlassung folgenden Quartal. Für die dann folgenden 4 Quartale wird der reduzierte Beitrag erhoben. Das Mitglied hat in geeigneter Weise seine Niederlassung nachzuweisen.

Studentische Mitglieder: 10,-- EUR Aufnahmegebühr
Es entstehen keine weiteren laufenden Gebühren. Die Kopie des Studentenausweises mit der Angabe der Semesteranzahl ist als Nachweis zu dokumentieren. Nach Ablauf der Regelstudienzeit wird ein neuer Nachweis erforderlich, ansonsten erfolgt die Übernahme des Mitgliedes in den Assistentenstatus.

Sonstige Mitglieder: 8,-- EUR monatlich
Hierzu zählen Assistenten sowie angestellte und nicht berufstätige Zahnärzte. Dieser Status ist nachzuweisen durch:

  • Assistenten- bzw. Angestelltengenehmigung der KZV
  • Nachweis einer Aus- und/oder Weiterbildung
  • Bescheid über Ende der Zulassung/Ende des Anstellungsverhältnisses bei nicht berufstätigem Zahnarzt/in

Nach Ablauf der in den Nachweisen angegebenen Befristung wird ein neuer Nachweis erforderlich, ansonsten erfolgt eine Übernahme in den Status „Ordentliche Mitglieder“.

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