Resolution
Wortlaut der Resolution
Für die Vertragszahnärzteschaft sind die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedeten Regelungen mit einer erneuten strikten Budgetierung der Gesamtvergütungen der zahnärztlichen Leistungen nicht hinnehmbar. Die vollständige Erbringbarkeit des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums, insbesondere der neuen Parodontitis-Therapie, wird hierdurch erschwert. Somit wird durch diese Regelungen die vollständige, flächendeckende Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in erheblichem Maße gefährdet.
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. fordert den Gesetzgeber auf, die betreffenden Regelungen des GKV-FinStG umgehend in einer der Sache angemessenen Weise zu reformieren. Die neuen Parodontitis-Leistungen sollten gemäß der Forderung des Bundesrates gesetzlich extrabudgetär gestellt werden und so die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel gewährleistet sein.
Die Zahnärzte und Zahnärztinnen sehen sich bei unveränderter Geltung der Regelungen des GKV-FinStG außerstande, die Verantwortung und Gewährleistung zu übernehmen für eine vollumfänglich und flächendeckend sichergestellte vertragszahnärztliche Versorgung bei der Parodontitis-Therapie. Erschwerend hinzu kommen die massiv verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge von Inflation und Energiekrise in den zahnärztlichen Praxen. Die vom Gesetzgeber zugrunde gelegte Prämisse, dass ein aufgrund von Richtlinien des G-BA ausgeweiteter Leistungskatalog vollständig erbracht werden kann, wenn der Gesetzgeber die hierfür erforderlichen Mittel kappt, ist illusorisch, lebensfern und unzumutbar.
Begründung
Die wirtschaftliche Lage in vielen zahnärztlichen Praxen ist seit der Coronapandemie durch deutliche Fallzahlrückgänge und gestiegene Praxiskosten u. a. für Schutz- und Hygiene-ausrüstung stark belastet. Durch die derzeitigen krisenbedingten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Inflation, Energiekostensteigerung, Kaufkraftverlust und zudem einem steigenden Fachkräftemangel hat sich die belastete Situation weiter verschärft.
Die Auswirkungen der strikten Budgetierung auf die erst zum 1. Juli 2021 aufgrund von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in die zahnärztliche Versorgung aufgenommene neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie werden von der Politik nicht beachtet.
Die mehrjährige Behandlungsstrecke befindet sich am Anfang der Einführungsphase, die über mehrere Jahre bis 2024 gestreckt sein wird und nur zu geringen Teilen in den Gesamtvergütungen abgebildet ist. Daher wirkt die durch das GKV-FinStG wiedereingeführte Budgetierung nicht nur im Sinne einer Begrenzung von künftigen Ausgabenzuwächsen, sondern es werden der präventionsorientierten Parodontitis-Therapie als neuer GKV-Leistung die für deren Erbringung erforderlichen, erst kürzlich zugesagten Mittel wieder entzogen. Die neuen PAR-Leistungen wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Konsens aller dort Beteiligten einschließlich der Krankenkassenseite sowie mit Billigung des BMG im Wissen um die damit verbundenen Kosten zugunsten der Patientenversorgung eingeführt und in den BEMA integriert.
Für die Versicherten wird dies trotz der Aussagen des Bundesgesundheitsministers, es werde nicht zu Leistungskürzungen kommen, faktisch diese Leistungskürzungen zur Folge haben.
Durch das GKV-FinStG wird nun den Vertragszahnärzten abverlangt, ein neues GKV-Leistungsspektrum vollständig zu erbringen, für das aber die erforderlichen Mittel nicht mehr bereitgestellt bzw. gekappt werden. Dies muss sich auf die Erbringbarkeit eines modernen zahnmedizinischen Behandlungsspektrums massiv negativ auswirken.
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. verurteilt daher die verantwortungslosen Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, da diese die flächendeckende Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung erheblich gefährden. Ohne eine umgehende Reform der gesetzlichen Regelungen (§ 85 Abs. 2d und 3a SGB V) – insbesondere einer gesetzlichen Herausnahme der PAR-Leistungen aus der Budgetierung, wie sie auch der Bundesrat gefordert hatte – sehen sich die Zahnärzte außerstande, sich weiterhin mit ihren Teams dafür einzusetzen, dass die vertragszahnärztliche Versorgung bei der Parodontitis-Therapie vollumfänglich flächendeckend sichergestellt und gewährleistet werden kann.