Fortbildung und Unterstützung der Kollegen in der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen, Förderung des Erhalts von inhabergeführten zahnärztlichen Praxen, Telematikinfrastruktur, MVZs, Punktwerterhöhung der GOZ – die Mitgliederversammlung 2018 fasste Beschlüsse mit Tragweite für die ganze Zahnärzteschaft.
Die 8 Beschlüsse:
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. begrüßt ausdrücklich, dass DZV-Vorstand und Beirat in Abstimmung mit den Körperschaften und Verbänden nach der erfolgreichen flächendeckenden Etablierung und Umsetzung des Konzeptes zur Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V (über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen) in Nordrhein nun die Umsetzung der zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen und behinderten Patienten mit Pflegegrad in häuslicher Pflege realisiert werden soll.
Hierbei steht vor allem, wie bereits in der in der Umsetzung des A&B-Konzeptes nach § 119b Abs. 2 SGB V die Einbindung der regionalen Strukturen des Verbandes im Vordergrund. Die Mitgliederversammlung fordert in dem Zusammenhang den Vorstand auf, dass Zusammenspiel der Zahnärzteschaft bezüglich des genannten Versorgungsbereichs aktiv zu begleiten und sich der Weiterentwicklung und Umsetzung des Versorgungskonzeptes anzunehmen. Hierzu gehört u.a. die aktive Unterstützung der zahnärztlichen Kollegen in den notwendigen rechtlichen, ver-traglichen und fachlichen Bereichen.
Begründung:
Nachdem im ersten Schritt, eine umfassende Information der Kollegenschaft auf Ebene der regionalen Initiativen über die neuen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V in der zahnmedizinischen Betreuung der kompletten Zielgruppe der pflegebedürftigen Patienten und Behinder-ten erfolgt, soll es im zweiten Schritt darum gehen, das genannte Versorgungskonzept weiter auszubauen. Damit verknüpft ist zwingend die Notwendigkeit, fachliche und organisatorische Unterstützung seitens des Verbandes seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, um den vielfältigen Anforderungen für alle Beteiligten in diesem Versorgungsbereich gerecht werden zu können.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, den Erhalt von inhabergeführten und von Fremdfinanzgebern unabhängigen zahnärztlichen Praxen zu unterstützen und zu fördern, um eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, flächendeckende und innovative zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Begründung:
Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland unter der Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft hat bisher umfänglich, flächendeckend und einwandfrei funktioniert. Eine veränderte gesundheitspolitische Gesetzeslage hat den Weg zu anderen Praxisformen geöffnet. Durch Etablierung von Großpraxen in Form von arztgruppengleichen MVZ findet nun eine Veränderung in der zahnmedizinischen Versorgungsstruktur statt. Zum Erhalt bestehender inhabergeführte Praxen und somit auch zum Erhalt der Freiberuflichkeit unseres Berufsstandes müssen die zahnärztlichen Praxisinhaber geschützt und unterstützt werden. Jungen Zahnärzten muss der Weg in die freiberufliche Niederlassung erleichtert werden. Hierzu müssen Konzepte aus der Zahnärzteschaft entwickelt werden.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beschließt: Der Vorstand des DZV e.V. möge sich einsetzen, Datenerhebungen von Kosten- und Versorgungsstrukturdaten aus zahnärztlichen Praxen zu unterstützen mit dem Ziel, in Form einer Panelerhebung valide Daten zur Auswertung der KZBV verfügbar zu stellen. Diese Daten sind notwendig, um in dem Bereich von Vertragsverhandlungen, z.B. über die Anpassung von Punktwerten, der KZBV und der KZV eine solide Grundlage zu bieten für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne der Kollegenschaft.
Begründung:
Honorarverhandlungen, sowohl im Bereich des BEMA als auch der GOZ, sind nur auf der Basis von tatsächlichen Daten optimal möglich. Hierzu ist es im Sinne aller Kollegen, unsere Standespolitiker mit den erforderlichen Daten auszurüsten und zu unterstützen. Alle DZV-Mitglieder sind aufgerufen, diese Maßnahmen zu unterstützen.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beschließt: Der Vorstand des DZV e.V. möge für die DZV-Mitglieder unterstützende Maßnahmen einleiten, um die durch Gesetzesvorgaben erforderlich gewordenen Etablierung digitaler Infrastrukturen in den zahnärztlichen Praxen soweit wie nötig, aber wirtschaftlich so gering belastend wie möglich zu realisieren.
Begründung:
Digitalisierung ist aus einer modernen und innovativen Medizin und Zahnmedizin auf die Zukunft gerichtet nicht mehr wegzudenken. Jeder Zahnarzt als Unternehmer sollte sich jedoch seiner persönlichen Praxisstruktur entsprechend hierbei aufstellen können, um die positiven Elemente einer Digitalisierung für sich und die eigene Arbeit optimal nutzen zu können. Hierbei möge der DZV Hilfestellung geben.
Die Etablierung einer Telematikinfrastruktur in den zahnärztlichen Praxen ist durch Gesetzes-vorgaben und Verordnungen von der Politik entschieden und beschlossen worden. Die Umsetzung hat innerhalb festgesetzter Fristen zu erfolgen, andernfalls ist mit Strafabschlägen oder Minderzahlungen in der Leistungserstattung zu rechnen. Die digitale Vernetzung der Praxen ist mit personellem Aufwand, internen Umstrukturierungen, Mitarbeiter-Schulungen und teilweise erheblichen Kosten verbunden. Hier sollen durch Marktanalysen und Verhandlungen mit Kooperationspartnern für die Mitglieder tragbare wirtschaftliche Bedingungen für die notwendige Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen verhandelt werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um aus der Digitalisierung heraus neu entstehende Themenfelder wie beispielsweise Absicherung gegen die sogenannte „Cyberkriminalität“ aufzubereiten.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert den DZV-Vorstand auf, sich für die Abschaffung der derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen einzusetzen, die die Gründung arztgruppengleicher MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich ermöglicht.
Begründung:
Durch die Etablierung von MVZs sollte aus Sicht des Gesetzgebers eine bessere Versorgung in ländlichen und anderen unterversorgten Gebieten gefördert werden. In der Realität findet aber das Gegenteil statt. Durch arztgleiche MVZs werden junge Zahnärzte von nichtmedizinischen Investoren in attraktive stadtnahe Bereiche gezogen, wodurch hier eine Überversorgung stattfindet. Den unterversorgten Bereichen werden dagegen die jungen Zahnärzte und Zahnärztinnen entzogen. Gleichzeitig finden durch branchenfremde Investoren mit rein profitorientierten Interessen Einflussnahmen im Gesundheitswesen statt, die weder im Sinne einer verantwortungsbewussten Zahnärzteschaft noch im Sinne der zu versorgenden Patienten sein kann. Dieser strukturverändernden und der zahnmedizinischen flächendeckenden Versorgung entgegen wirkenden Entwicklung muss entgegnet werden.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert den DZV-Vorstand auf, das DZV-Praxisübergabe-Praxisübernahme-Kompetenzzentrum weiter zu entwickeln.
Begründung:
In der heutigen Marktsituation des Gesundheitswesens mit zunehmend nichtmedizinischen Investoren und deren primär monetären Interessen ist es wichtiger denn je, die Übergabe/Übernahme von bestehenden zahnärztlichen Praxen aus der Hand von erfahrenen Zahnärzten in die Verantwortung von jungen Kollegen zu fördern. Das freiberufliche Gedankengut und die ärztliche Ethik mit dem Fokus auf dem Wohle des Patienten und der Verantwortung dem medizinischen Fachpersonal gegenüber war bislang eine wichtige Grundlage für eine funktionierende zahnmedizinische Versorgung in der Bundesrepublik. Im DZV handeln Zahnärzte für Zahnärzte und stehen weiterhin für die Förderung der freiberuflichen Praxen. Dies muss langfristig Unterstützung finden.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. fordert vehement und erneut die Bundesregierung auf, eine Anpassung gemäß der Kostenstrukturentwicklung der Zahnarztpraxen – im Sinne einer Punktwerterhöhung – der GOZ vorzunehmen, welche jährlich überprüft werden soll.
Begründung:
Die derzeitige Punktwertfestsetzung der GOZ resultiert noch immer aus dem Jahre 1988 und besteht somit seit 30 Jahren. Mit Blick auf die allgemeine Preisentwicklung und die erheblichen Steigerung der Betriebskosten in Zahnarztpraxen ist diese Festsetzung in Relation zur die Inflationsrate nicht mehr zutreffend und muss zwingend den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Hinzu kommt, dass bei der GOZ 2012, die in den Jahren von 1988 bis 2011 stattgefundene Steigerung der Betriebskosten in den Zahnarztpraxen hinsichtlich des beibehaltenen Punktwertes bei der Novellierung der GOZ 1988 nicht berücksichtigt wurde. Somit führt die derzeitige GOZ real zu einer jährlichen Minderung der Vergütung, die den gestiegenen Anforderungen an die Praxen und der damit einhergehenden Kostenentwicklung entgegenläuft.
Wortlaut des Antrages:
Die Mitgliederversammlung des DZV e.V. beauftragt den DZV-Vorstand, im Bestreben des Erhaltes der DZV-Plus GmbH als notwendiges Instrument des DZV e.V., die erforderlichen Handlungsoptionen nach eingehender Prüfung durch die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei „Wilde & Partner“ bei Bedarf entsprechend umzusetzen. Hierbei kann insbesondere eine Rangrücktrittserklärung oder die Gewährung eines neuen Darlehens des DZV e.V. gegenüber der DZV-Plus GmbH Anwendung finden.
Begründung:
Laut Satzung hat der DZV e.V. als eine seiner Kernaufgabe, die betriebswirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu unterstützen. Hierzu wurde als wichtiges und notwendiges Instrument zur Erweiterung und Stärkung dieses Handlungsfeldes, besonders im Zusammenwirken mit Kooperationspartnern und im Rahmen der Fortbildungsakademie 2005 die DZV-Plus GmbH ins Leben gerufen. Diese ist mit zeitlich und inhaltlich unterschiedlichem Handlungsbedarf dem jeweiligen Bedarf der Mitglieder und den erforderlichen Projekten entsprechend besetzt und tätig. So kommt es auch diesem Bedarf entsprechend zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die DZV-Plus GmbH. In Ruhephasen kann es erforderlich werden, dass der DZV e.V. seine Tochter DZV-Plus GmbH wirtschaftlich stützt, um in Aktiv-Phasen auf dieses Instrument wieder Zugriff nehmen zu können.
Startseite Kontakt Datenschutz Impressum © 2019 by DZV e.V.