Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

Nach § 135a SGB V muss jeder Vertragszahnarzt bis zum 31. Dezember 2010 in seiner Praxis ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einführen. Ab dem 1. Januar 2011 muss die KZV Nordrhein jährlich mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte auffordern, das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung erhalten die zufällig ausgewählten Vertragszahnärzte einen „Berichtsbogen“ und eine „Erklärung gemäß § 6 QM-Richtlinie“, die vom Zahnarzt fristgerecht eingereicht werden sollen. Die KZV Nordrhein muss die Ergebnisse der KZBV melden, die ihrerseits spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie dem Gemeinsamen Bundesausschuss jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichten muss.

KZV-Vorstand Dr. Hansgünter Bußmann hat die nordrheinischen Zahnärzte bei fünf Vortragsveranstaltungen über Einführung und Weiterentwicklung des Einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) informiert. Er hat sich bereit erklärt, den von ihm gemeinsam mit ZA Klaus Peter Haustein erarbeiteten PowerPoint-Vortrag allen Zahnärzten zur Verfügung zu stellen. […zum Vortrag als PDF] [3.664 KB]

> QM-Tag der offenen Tür 2010 [8 KB]

Wieviel Validierung braucht das RDG?

Das Thema Validierung war im Jahr 2009 so aktuell wie nie und warf sowohl für die Praxen als auch für die Behördenvertreter, die Zahnärztekammern und die Dentalindustrie viele Fragen auf. Eine für alle Seiten unbefriedigende Situation entstand, welche bisher leider nicht abschließend geklärt werden konnte. Zum Jahresende am 8. Dezember 2009 fand deshalb auf Anregung der Zahnärztekammer ein Symposium in Düsseldorf statt, welches einen Fortschritt in der Diskussion und somit einen Lichtblick für 2010 bewirken konnte….

> zum RZB-Artikel 2/2010 [62 KB]

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