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ZA Martin Hendges

Ehrenvorsitzender des DZV e.V., Foto Dr. Harry Hain


Schulterschluss notwendig

Von allen Seiten bedroht werden die freiberuflich geführten Arzt- und Zahnarztpraxen durch die aktuelle Gesetzgebung. Gleich vier Gesetze und Gesetzesvorhaben – Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, GOZ-Novellierung und last not least GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) – greifen dabei in ihrer Wirkung ineinander. Dahinter steht ein einheitliches Konzept, mit dem Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den „Einstieg in die Bürgerversicherung“ erzwingen will, was SPD-Fraktionschef Peter Struck nach der nunmehr dritten „endgültigen“ Einigung der Koalitionspartner Mitte Januar sogar öffentlich verkündete.

Im Zusammenwirken der vier Gesetze werden von fachfremden Investoren überregional errichtete und von angestellten Zahnärzten betriebene Kettenpraxen nicht nur legalisiert, sondern sogar bessergestellt. „Franchisemodelle“ bringen auch die Praxisinhaber in Abhängigkeiten, die ihre Therapiefreiheit faktisch aushöhlen.

Da künftig auch vertragliche Bindungen von einzelnen Praxen oder Ketten an Krankenversicherungen möglich sein sollen, wird auf diesem Weg neben einer Einflussnahme von Versicherungen auf die Therapieentscheidungen des Arztes auch eine schleichende Abschaffung der freien Arztwahl auf den Weg gebracht.

Das ist aus Sicht der Verantwortlichen nur konsequent, sieht das Gesundheitsministerium in der traditionellen Einzelpraxis doch ein Auslaufmodell, wie Abteilungsleiter Franz Knieps im vorigen Jahr offen aussprach. Die bisher umgesetzten und angekündigten Reformvorhaben weisen alle radikal in diese ideologisch motivierte Richtung. Weg von einem freiheitlichen Gesundheitswesen mit freiberuflich geführten Praxen hin zur zuteilungsorientierten Staatsmedizin, ausgeübt in anonymen Großbetrieben.

Gleichzeitig soll die wirtschaftliche Basis der Praxen durch die Einführung des so genannten „Basistarifs“ in der privaten Krankenversicherung ausgehöhlt werden. Als Konsequenz der notwendigen Steigerung der Beiträge der Vollversicherten ist eine langsame Austrocknung der PKV zu erwarten. Gemäß der inneren Logik ist für die Behandlung der im Basistarif „Privat“-Versicherten eine Behandlungsgarantie durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgesehen. Durch die für 2009 geplante Einführung des Gesundheitsfonds und die stärkere Kontrolle des Gemeinsamen Bundesausschusses wird die Selbstverwaltung entmachtet und die Gesetzliche Krankenversicherung einer umfassenden staatlichen Kontrolle unterworfen. Letztlich führen alle Wege schleichend zur sozialistischen Einheitsversicherung.

Keine Rede mehr ist dagegen von den bei Regierungsantritt laut verkündeten Zielen der Koalitionspartner, die Krankenversicherung demografiefest und konjunkturunabhängiger zu machen, die Arbeitskosten zu entlasten und durch Wettbewerb ein Höchstmaß an Wahlmöglichkeiten und Effizienz zu erreichen.

Als erstes Gesetzesvorhaben in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland stößt das GKV-WSG deshalb auf den einhelligen Widerstand aller Betroffenen, von den Patientenverbänden und Gewerkschaften über Handwerk und Industrie bis zu allen Spitzenverbänden innerhalb des Gesundheitssystems. Man ist sich einig, dass diese Gesundheitsreform vollständig und von Grund auf neu konzipiert werden muss. Kosmetik in einzelnen Bereichen ändert nichts am grundsätzlich falschen Ansatz der Reform, die den Weg in ein zentralistisches, staatlich dominiertes Gesundheitssystem ebnen würde.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerstand gegen diese unerträgliche Zukunftsperspektive für das deutsche Gesundheitswesen und gegen die weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Arzt- und Zahnarztpraxen ist der Schulterschluss aller Betroffenen auch und gerade in unserem Berufsstand.

Dabei können wir nordrheinischen Zahnärzte als Vorbild dienen, weil in unserem Land Kammer und KZV, Verbände und andere Zusammenschlüsse bereits seit Jahren erfolgreich an einem Strang ziehen. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, inwieweit eine solche Kooperation auf Bundesebene und mit den anderen Spitzenverbänden Wirkung auf die politisch Verantwortlichen zeigt. Notwendig ist ein solcher Schulterschluss aller Zahnärzte auf jeden Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn wenn wir Zahnärzte uns einig sind über die berufspolitischen Grundziele, können wir innerhalb und außerhalb der Körperschaften als gefestigte Anbietergemeinschaft auftreten und uns auf jedem zukünftigen Markt behaupten.
Martin Hendges

Quelle: Rheinischens Zahnärzteblatt, Ausgabe 2/2007

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