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Editorial, Rheinisches Zahnärzteblatt 4/07

Schöne Baustelle?

Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt! Dieser Satz gehört in Reden deutscher Regierungspolitiker über unser Gesundheitssystem zu den regelmäßig wiederholten Textbausteinen und wird auch von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gerne gebraucht. Ebenso zum Standardtext gehört allerdings die Aussage, angesichts der demografischen und wirtschaftspolitischen Herausforderungen seien nach dem Motto „nach der Reform ist vor der Reform“ immer weitere Umbauten des Gesundheitswesens dringend notwendig. Wir Zahnärzte üben unsere Tätigkeit demnach zwar auf einer Dauerbaustelle aus, immerhin aber auf einer besonders schönen. Dass die Wirklichkeit weniger schön aussieht, brauche ich Ihnen,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wohl kaum zu sagen. Gerade die jüngsten Reformen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geben außerdem nicht eine einzige Antwort auf die genannten Herausforderungen und vermitteln vielmehr den Eindruck, die Abrissbirne drohe gerade Elementen
des alten Gesundheitssystems, die unbedingt erhalten und gefördert werden sollten – darunter die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung auf höchstem Niveau in freiberuflich geführten Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Andererseits
werden die Fundamente gelegt für eine zentralistisch kontrollierte Staatsmedizin. Dabei liegen gerade in den neuen Bundesländern genügend Erfahrungen aus der Vergangenheit vor, die zeigen, was Patienten und Heilberufe von einem solchen System zu erwarten haben.

Wie wenig verantwortliche Gesundheitspolitiker bereit sind, aus der Geschichte zu lernen, belegt in erschreckender Weise ein Interview, das Gesundheitsministerin Ulla Schmidt Anfang März der Chemnitzer „Freien Presse“ (9. März 2007) gab. Sie verkündete darin unter anderem: „Viele Impulse für eine bessere medizinische Versorgung kommen aus dem Osten, weil es in der DDR bereits erfolgreich praktiziert worden ist.“ Das gelte auch für die Polikliniken, die als Ärztehäuser oder medizinische Versorgungszentren weitergeführt würden. Die SPD-Politikerin betonte, sie sei schon immer dafür gewesen, „ideologiefrei das DDR-Gesundheitssystem zu betrachten“.

In der Zeitung „Die Welt“ (s. RZB, S. 230) gab Ulrich Clauss der Ministerin dafür am folgenden Tag völlig zurecht die „Note 6“ und warnte, hier „droht die Wiederholung gerade derjenigen Erfahrungen, die verdrängt oder wegpolemisiert werden“. In seinem lesenswerten Kommentar heißt es weiter: „Noch heute, 16 Jahre nach der Wende, erkennt man die regionale Herkunft eines Landsmannes am Gebisszustand.

Der medizintechnische Mangel im Osten war sprichwörtlich, Pflegeheime verrotteten, die Psychiatrie war in kriminellem Zustand.“ Auch wenn die ostdeutschen Kollegen in den letzten Jahren viel mehr saniert haben, als sich Clauss vorstellt, kann man sich seinem Fazit anschließen: „Das lässt Böses ahnen.“ Angesichts der augenblicklichen Konstellation ist kurzfristig kein Richtungswechsel der
Bundesgesetzgebung zu erwarten. Man kann zwar hoffen, dass die Rahmenbedingungen nach den nächsten Wahlen wieder besser aussehen, ob allerdings die in den jüngsten Gesetzen verankerten Fundamente eines zentralistischen staatlichen Gesundheitssystems nochmals versetzt werden, ist doch eher zu bezweifeln. Deshalb muss die Zahnärzteschaft auf allen Ebenen und in allen Institutionen der Selbstverwaltung und -organisation noch enger zusammenrücken. Gleichzeitig gilt es, bei den wenigen positiven Elementen des GKV-WSG anzusetzen: Schwieriger ist dies bei den leicht verbesserten Regelungen für die Kostenerstattung, bei der eine wirkliche Wahlfreiheit leider kurz vor der Verabschiedung dem politischen Machterhalt der Großen Koalition geopfert wurde, leichter dort, wo das Wahlrecht der Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt wurde. Bei entsprechend zugeschnittenen Tarifen könnte es eine größere Angebotsvielfalt und mehr Freiheiten für Patient und Zahnarzt geben.

So wären etwa Wahltarife denkbar, die zu einer Stärkung und Bezuschussung der Prävention in der Zahnarztpraxis führen. Beruhigend sind außerdem einige Passagen des GKV-WSG. Sie belegen, dass sich die Festzuschüsse für den Zahnersatz nicht nur bei den direkt Beteiligten, bei Zahnärzten, Patienten und Krakenkassen etabliert haben, sondern die Vorteile des neuen Systems auch der Politik bewusst sind und übrigens auch von den privaten Krankenkassen aufmerksam beobachtet werden. An diesem Punkt müssen wir ansetzen und alles dafür tun, dass ähnliche Festzuschuss-Regelungen – eventuell in Verbindung mit entsprechenden Wahltarifen – auf weitere Leistungsbereiche ausgedehnt werden, um uns die Freiheit zu geben, unsere Patienten am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen.
Martin Hendges
(Martin Hendges ist Vorsitzender des Deutschen Zahnärzte Verbandes, DZV)

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