v. l. Dr. Stephan Kranz, Dr. Mathias Eubisch, Dr. Jan Wienands, ZA Friedrich Stein, ZA Martin Hendges, Dr. Patrick Bruns Dr. Angelika Brandl Naceta-Susic
Gesundheitsreform 2007 – Angriff auf die Freiberuflichkeit
Versuchte die Politik in der Vergangenheit durch Kostendämpfungsgesetze die Ausgabenseite der Gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff zu bekommen, so werden mit der anstehenden Reform erstmals tiefgreifende Systemveränderungen vorgenommen. Besonders betroffen von "Vertragsarztrechtsänderungsgesetz", „Versicherungsvertragsgesetz“, „GOZ-Novellierung" und last not least „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" (GKV-WSG) sind dabei die freiberuflich geführten Praxen, bisher die Hauptträger der ambulanten Versorgung.
Durch diese Gesetze besteht die akute Gefahr einer Legalisierung und Besserstellung von Kettenpraxen, die von fachfremden Investoren überregional errichtet und von angestellten Zahnärzten betrieben werden. Dabei geraten die Praxisbetreiber mit diesen „Franchisemodellen“ in eine weitgehende Abhängigkeit von den Investoren, die von vereinheitlichter Praxiskleidung über reglementierte Ausstattung und Materialbeschaffung bis hin zur Einflussnahme bei der therapeutischen Ausrichtung der Praxis gehen kann und die damit die Therapiefreiheit des Zahnarztes faktisch aushöhlt. Da die künftige Gesetzeslage auch vertragliche Bindungen von einzelnen Praxen oder Praxisketten an Krankenversicherungen ermöglicht, wird auf diesem Weg neben einer Einflussnahme von Versicherungen auf die Therapieentscheidungen des Arztes auch eine schleichende Abschaffung der freien Arztwahl des sozialversicherten Patienten auf den Weg gebracht.
Gar nicht zu überschätzen in ihren Auswirkungen sind die Bestrebungen der Politik, in der Privaten Krankenversicherung einen so genannten „Basistarif“ einzuführen. Privat krankenversicherte Patienten können in diesen Basistarif wechseln und dabei Teile ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Das bedeutet für die in der privaten Vollversicherung verbleibenden Versicherten eine automatische Verteuerung ihrer Beiträge. Experten haben errechnet, dass diese Verteuerung der Beiträge in der Größenordnung von 40 Prozent und mehr liegen wird. Als Konsequenz ist eine langsame Austrocknung der Privaten Krankenversicherung zu erwarten. Immer mehr privat Krankenversicherte werden sich für einen Wechsel in den Basistarif entscheiden. Konsequenterweise sieht die Politik für die Behandlung der im Basistarif „Privat“-Versicherten eine Behandlungsgarantie durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vor. Letztlich führt dieser Weg schleichend in die Einheitsversicherung.
Die geplante Einführung des so genannten „Gesundheitsfonds“ und die geplante Besetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Staatsbediensteten verfolgen das Ziel stärkerer staatlicher Einflussnahme auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Wer mit dem zukünftigen Gesundheitsfonds die Einnahmenseite der GKV in Händen hat und mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Ausgabenseite reguliert, der besetzt die Entscheidungspositionen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat es bisher noch keine einzige Reform gegeben, die auf den einhelligen Widerstand aller Betroffenen gestoßen ist. Patientenverbände, Gewerkschaften, Handwerk und Industrie, Opposition sowie alle Spitzenverbände innerhalb des Gesundheitssystems haben ihren Protest angemeldet, stoßen aber bei der Großen Koalition auf taube Ohren. So lehnte beispielweise die CDU-Kanzlerin Angela Merkel am 6. November ab, die gesamten Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens überhaupt zu empfangen. Statt dessen hielt sie an diesem Tag lieber eine Rede beim 10. Tourismusgipfel des Bundesverbandes der deutschen Tourismuswirtschaft in Berlin. Man gewinnt den Eindruck, dass die Kanzlerin die Gesundheitsreform vollständig den Beamten des Gesundheitsministeriums und der SPD überlassen hat. Franz Knieps, Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium und nach Ansicht vieler Spitzenfunktionäre der eigentliche Koordinator der Gesundheitsreform, hat in diesem Zusammenhang schon im April des laufenden Jahres seine Absichten öffentlich und deutlich auf den Punkt gebracht. Nach seinen Vorstellungen soll die traditionelle Einzelpraxis ein Auslaufmodell darstellen. Die bisher umgesetzten und angekündigten Reformvorhaben weisen alle radikal in diese ideologisch motivierte Richtung. Weg von einem freiheitlichen Gesundheitswesen mit freiberuflich geführten Praxen hin zur zuteilungsorientierten Staatsmedizin, ausgeübt in anonymen Großbetrieben.
Alle Spitzenverbände im Gesundheitswesen sind sich einig, dass diese Gesundheitsreform vollständig und von Grund auf neu konzipiert werden muss. Kosmetik in einzelnen Bereichen ändert nichts an der grundsätzlich falschen Ausrichtung der Reform. Wir im DZV teilen diese Einschätzung. Deshalb unterstützen wir alle Bemühungen auf vollständige Rücknahme der geplanten Gesundheitsreform und eine Umorientierung hin zu einer neuen, freiheitlichen und demokratisch durch den Willen der Bevölkerung legitimierten, vernünftigen Gesundheitspolitik. Neben diesen großen Zielen strebt der DZV aber auch an, bestehende Freiräume zu nutzen und durch konkrete Vorhaben, wie die Bildung von Marktmacht durch eine Organisierung des DZV als Vertragsgemeinschaft, die wirtschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder zu vertreten und fest im Markt zu verankern.
Der Vorstand des DZV e.V.