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ZA Martin Hendges

Ehrenvorsitzender des DZV e.V., Foto Dr. Harry Hain


Rheinisches Zahnärzteblatt 9/07

Editorial

Dimensionen verkannt


Besucher der großen Konstantin-Ausstellung in Trier wähnen sich inmitten der gewaltigen römischen Maxentius-Basilika, obwohl die Simulation der Asisi Factory eigentlich nur den Blick in eine recht kleine „Blackbox“ öffnet (vgl. S. 516). Umgekehrt verkennen augenblicklich viele Kolleginnen und Kollegen die aktuelle Gesundheitspolitik und schätzen deren Auswirkungen auf die eigene Praxis als eher gering ein. Aber schon heute zeigt sich die Eigendynamik des eher auf langfristige Wirkung angelegten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, wenn etwa die Versicherer mit breitgefächerten Wahltarifen um neue Mitglieder werben. Parallel dazu stellt das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz die Weichen für einen Strukturwandel von der kleineren Einzelpraxis zu größeren Gemeinschaftspraxen, ja zu Großpraxen und Ketten. Schwerer einschätzbar, aber auf jeden Fall in negativem Sinne wirkmächtig ist auch das Versicherungsvertragsgesetz, das Ende März 2007 verabschiedet wurde. Es verdient viel mehr Beachtung, weil es der PKV einseitig mehr Macht gegenüber den Vertragspartnern Arzt und Zahnarzt einräumt.

Nachteilige Konsequenzen hat, das ist jetzt schon absehbar, auch die anstehende GOZ-Novellierung, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten wird. Das letztgenannte Regelwerk wird, so ist zu befürchten, die wirtschaftliche Situation unserer
Praxen nicht nur durch sinkende Honorare bei der Behandlung der Privatversicherten und Beihilfeberechtigten verschlechtern, sondern wirkt sich gleichermaßen auf den GKV-Bereich aus, – auf Zuzahlungen bzw. Mehrkostenrechnungen sowie bei gleich- und
andersartigem Zahnersatz. Mögliche Kollateralschäden auf die Festzuschüsse sind heute noch gar nicht zu überblicken.

Wenn 2009 mit dem Gesundheitsfonds bundeseinheitliche Beiträge vom Gesundheitsministerium festgelegt werden, wird sich der Wettbewerb der Krankenkassen darauf konzentrieren, Mitglieder mit unterschiedlichen Sonderleistungen zu gewinnen. Diese müssen als Einzelleistung beim Leistungserbringer – bei uns – eingekauft werden. Wir haben somit durchaus die Möglichkeit, die von den Kassen angestrebten Einzel- und Gruppenverträge in unserem Sinne so zu beeinflussen, dass sie neue Perspektiven eröffnen und das Kollektivvertragssystem nicht ausgehebelt wird. Auch an anderer Stelle haben wir es selbst mit in der Hand, die vielfältigen Veränderungen der gesetzlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufzufangen. Gefordert sind dabei nicht nur die Verantwortlichen in unserer Standesvertretung, sondern Sie alle,

liebe Kolleginnen und Kollegen.

Eindringlich zu warnen ist vor der im Kollegenkreis leider immer noch zu findenden Laisser-faire-Mentalität nach dem Motto „Wir haben noch jede Gesetzesänderung überstanden“. Im Gegenteil ist die Zahnärzteschaft gefordert, noch enger zusammenzurücken, ein einheitliches Gegenkonzept zu entwickeln und dieses selbstbewusst nach außen zu tragen. Ich hoffe, dass sich jeder von uns der kommenden Gefahren bewusst wird und unseren Vertretern innerhalb und außerhalb der Körperschaften die notwendige große Unterstützung der Basis gibt.
Martin Hendges

Heft 9 · September 2007 · Rheinisches Zahnärzteblatt (Jg. 50) · Seite 453

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