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ZA Martin Hendges

Ehrenvorsitzender des DZV e.V., Foto Dr. Harry Hain


Aachener Machtfülle

Spätestens seit dem 6. November werden Zahnärzte, Ärzte, Apotheker, gesetzliche und private Krankenkassen die Begriffe „Aachen" und „Herrschaft" nicht mehr allein mit Kaiser Karl dem Großen verbinden. Angela Merkel lehnte es an diesem Tag ab, die Vertreter von elf Spitzenverbänden des deutschen Gesundheitswesens zu einem Gespräch überhaupt auch nur zu empfangen. Dadurch wurde eindrucksvoll bestätigt, welche einmalige Machtfülle in ihrem Kabinett die SPD-Gesundheitsministerin und gebürtige Aachenerin Ulla Schmidt genießt.

Die Spitzenorganisationen hatten „in tiefer und gemeinsamer Sorge um die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens" ein Zusammentreffen vorgeschlagen, um die Bundeskanzlerin über die Konsequenzen der geplanten Gesundheitsreform zu informieren - mit gutem Grund. Anscheinend ist der CDU-Vorsitzenden nicht klar, welche katastrophalen Auswirkungen sich aus der Wechselwirkung von gleich vier anstehenden Gesetzesvorhaben ergeben. Besonders betroffen von "Vertragsarztrechtsänderungsgesetz", „Versicherungsvertragsgesetz“, „GOZ-Novellierung" und last not least „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" (GKV-WSG) sind die freiberuflich geführten Praxen, bisher Hauptträger der ambulanten Versorgung, und damit der Mittelstand, mit dem sich die CDU doch als eng verbunden darstellt.

Das GKV-WSG hat aber ebenso fatale Konsequenzen für unsere Patienten und deren medizinische Versorgung. Die geplanten Reformvorhaben führen weder zur Stärkung des Wettbewerbs im deutschen Gesundheitswesen, noch zu mehr Stabilität seiner Finanzierung. Stattdessen sind sie ein großer Schritt in Richtung Einheitsversicherung und Staatsmedizin mit noch mehr bürokratischen Reglementierungs- und Kontrollmechanismen und steigenden Kosten. Für das sogenannte Wettbewerbsstärkungsgesetz gilt noch nicht einmal mehr die alte Regel: „Was über dem Gesetz steht, steht nicht im Gesetz drin“. Wir sind vielmehr an dem Punkt angelangt, an dem im Gesetz genau das Gegenteil von dem steht, was darüber steht. Es würde das bisher auf geregelten Wettbewerb und Selbstverwaltung aufgebaute System über kurz oder lang zerstören, die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland verschlechtern und verteuern.

Unterstützt von allen Mitgliedern der Vertreterversammlung der KZV Nordrhein fordert die Fraktion "Wagner und Eßer für Nordrhein" deshalb die politisch Verantwortlichen in einer Resolution auf, am demokratischen, selbst verwalteten Gesundheitswesen festzuhaken, die Versorgung an den individuellen Bedürfnissen der Menschen zu orientieren, die freiberuflich und ortsnah tätigen Mediziner vor konzerngesteuerten Mammutpraxen zu schützen und die Pluralität beizubehalten, nicht zuletzt bei den Krankenversicherungssystemen. In dieser Kritik sind wir uns einig mit Fachleuten und anerkannten Wissenschaftler aus allen Bereichen des Gesundheitssystems.

Auch wenn man die Hoffnung auf Einsicht der verantwortlichen Politiker gegenüber den besseren Argumenten nicht aufgeben soll, ist es doch eher wahrscheinlich, dass sich die Regierung aus reinem Selbsterhaltungstrieb an den so mühsam errungenen Kompromiss der Koalitionspartner klammert. Auf die drohenden Veränderungen kann und sollte die Zahnärzteschaft mit noch stärkerem Engagement in sämtlichen Strukturen und Verbänden reagieren. Das nordrheinische Konzept der "Vier Säulen" hat sich bereits seit Jahren bewährt. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt kollektivvertraglicher Strukturen. Zahnärztekammer, KZV, FVDZ und DZV müssen alles Mögliche tun, um die traditionellen Praxisstrukturen zu schützen, die Kettenbildung von fremdgesteuerten Zahnarztpraxen zu verhindern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen fairen Wettbewerb für eine freiberuflich geführte Zahnarztpraxis gegenüber anderen zukünftig möglichen und vom Gesetzgeber gewollt geförderten Praxisformen ermöglichen.

Trotz solcher Perspektiven, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich es nicht versäumen, Ihnen schöne Festtage und einen harmonischen Übergang ins neue Jahr zu wünschen.

ZA Martin Hendges


Editorial, Heft 12 . Dezember 2006 . Rheinisches Zahnärzteblatt (Jg. 49) . Seite 585

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