Die Kanzlei Dr. Halbe - RECHTSANWÄLTE (Justiziar und Kooperationspartner des DZV e.V.) berät bundesweit schwerpunktmäßig niedergelassene Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen. In Kooperation mit dem DZV bildet dabei die Betreuung zahnärztlicher Praxen in allen rechtlichen Belangen einen Schwerpunkt der Tätigkeit.

Ihre Berater im Gesundheitswesen

Köln - Berlin

Dienstleister in Sachen Medizinrecht für Zahnärzte

Dr. Halbe - RECHTSANWÄLTE bieten bundesweit medizinrechtliche Beratung und Prozeßvertretung insbesondere auch für Zahnärzte an. Neue Kooperationsmodelle und Anstellungslösungen machen dabei einen Schwerpunkt in unserer Beratungstätigkeit aus. Die Flexibilisierungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz bringen ständig neue Möglichkeiten aber auch Anforderungen für niedergelassene Zahnärzte mit sich. Ein hochqualifiziertes Team von Rechtsanwälten steht in diesen und allen anderen rechtlichen Fragen aus dem Medizinrecht an Ihrer Seite, um flexible Lösungen zu finden und rechtssicher zu vereinbaren.

Die Versorgungslandschaft ändert sich auch im zahnärztlichen Bereich. Das Gesundheitssystem ist im Fluss. Neben den klassischen Kooperationsformen wie der Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft), der Praxisgemeinschaft und Praxislaborgemeinschaften sind es gerade die durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz geschaffenen neuen Möglichkeiten wie die ortsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft, die Gründung von Filialen, die neuen Regelungen zur Anstellung von Zahnärzten und die neuen Versorgungsstrukturen, die im Vordergrund der Beratungstätigkeit der Kanzlei Dr. Halbe – RECHTSANWÄLTE stehen.

Wir sehen unsere Tätigkeit unter dem Aspekt der Beratung als Rechtsmanagement ausschließlich im Fokus des Medizinrechts mit einem großen Schwerpunkt bei der Beratung von Zahnärzten. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir zielorientierte Strategien und helfen, unternehmerische Ziele mit unserer juristischen Unterstützung umzusetzen. Unsere Mandanten beauftragen uns deshalb bereits im Vorfeld ihrer Planungen, um ihre Konzepte und Vertragsgestaltungen zu begleiten. In diesem Zusammenhang erstellen wir auch Rechtsgutachten sowie komplette Projektkonzepte. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gerichten und Ausschüssen in allen Verfahren, die in unsere spezialisierte Kompetenz im Gesundheitswesen fallen. Hierzu zählt nicht zuletzt auch die Vertretung in Abrechnungsprüfverfahren sowie die Unterstützung bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen Patienten oder deren Versicherungen.

Unseren Mandanten bieten wir eine umfassende und professionelle medizinrechtliche Beratung, die die sehr komplexen Aufgaben und aktuellen Herausforderungen des Gesundheitswesens erfordern. Fachliche Kompetenz und ausgewiesene Spezialisierung im Medizinrecht bilden die Basis unserer Beratungstätigkeit. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der medizinrechtlichen Beratung erfolgt im Einzelfall eine umfassende Analyse hinsichtlich aller denkbaren Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund erarbeiten wir innovativ und praxisorientiert für Sie die passenden Lösungen. Um eine umfassende interdisziplinäre Beratung zu gewährleisten, kooperieren Dr. Halbe - RECHTSANWÄLTE mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Dentaldepots sowie Banken und Finanzdienstleistern.

Unsere Leistungen für Sie:


Justiziarstätigkeit

Rechtsanwalt Dr. Halbe bereitet, unterstützt durch das gesamte Team der Dr. Halbe – RECHTSANWÄLTE, als Justiziar des DZV die Verbandsaktivitäten vor, begleitet diese und steht regelmäßig als Ansprechpartner für alle Rechtsfragen des Verbandes zur Verfügung.

Existenzgründung, Praxisübernahme und Praxisabgabe:
Einer der Schwerunkte der Dr. Halbe – RECHTSANWÄLTE liegt in der Begleitung von Existenzgründungen sei es durch die Übernahme einer bestehenden, oder die Neugründung einer Praxis. In diesem Zusammenhang erstellen oder prüfen wir die erforderlichen Verträge, insbesondere Praxisübernahmeverträge, Mietverträge, Leasingverträge aber auch Kooperationsverträge etc..

Selbstverständlich betreuen wir auch den Verkauf zahnärztlicher Praxen. Dabei unterstützen wir die Abgeber gerne bei der praktischen Abwicklung und der juristischen Gestaltung der Praxisabgabe.

Kooperationen
Höhere Kosten, stagnierende oder rückläufige Honorare, Konkurrenzdruck und Patientensteuerung durch Krankenkassen und private Versicherungen größere Flexibilitätt aber auch strategische Überlegungen wie die Ausweitung des Leistungsspektrums sind Faktoren, die Anlaß für das Eingehen von Kooperationen sein können. Gleich, ob es sich um die gemeinsame Berufsausübung im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft oder den Zusammenschluß nur auf organisatorischer Ebene in einer Praxis-, Apparate-, oder Praxislaborgemeinschaft oder sonstige neue Versorgungsmodelle handelt helfen wir Ihnen, dass für Sie beste Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Auch die Verhalndlungen mit Kostenträgern im Zusamemnhang mit Direkt- und Selektivverträgen gehören zu unserem Leistungspektrum.

Vertragszahnarztrecht
Bei uns begleiten Sie Spezialisten im Medizinrecht in allen Bereichen des Vertragszahnarztrechts. Angefangen bei Zulassungsfragen bis hin zu den vertragszahnarztrechtlichen Problemen von Kooperationsverträgen, Zweigpraxisgenehmigungen, Anstellungsverträgen, Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren, Disziplinarverfahren und Zulassungsentziehungsverfahren finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner.

Honorar- und Erstattungsfragen
Natürlich bieten wir unseren Mandanten auch eine ständige Begleitung in allen Rechtsfragen die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben. Dazu gehört insbesondere auch die Unterstützung bei sämtlichen Honorar- und Abrechnungsfragen gegenüber der KZV, Patienten und den privaten Krankenversicherern. Hinsichtlich der anstehenden GOZ-Reform gilt es up to date zu bleiben. Daneben zählt die arbeitsrechtliche Betreuung ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die Begleitung von Berufshaftpflichtangelegenheiten, Ermittlungsverfahren und Auseinandersetzungen mit der Kammer einschließlich der damit verbundenen Verfahrens- und Prozeßführung.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht spielt in der täglichen Praxis regelmäßig eine Rolle. Relevant werden diese Aspekte auch im Zuge von Praxisveräußerungen und – übernahmen sowie der Gründung von Kooperationen. Wir unterstützen unsere Mandaten bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und etwaigen arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Haftpflichtrecht
Die gesteigerte Erwartungshaltung bei Patienten, aber auch die zunehmende Komplexität der Behandlungsverfahren führen zu einer häufigeren Inanspruchnahme von Zahnärzten durch Patienten. Dr. Halbe RECHTSANWÄLTE geben Ihnen die erforderliche Unterstützung in diesen Fällen. Sei es außergerichtlich, ggf. ergänzend zur Haftpflichtversicherung, in Klageverfahren, selbständigen Beweisverfahren, Verfahren vor der Gutachterkommisson oder dem Prothetikeinigunsausschuss der Krankenkassen, wir bieten unseren Mandanten die nötige Begleitung.

Ermittlungsverfahren und berufsgerichtliche Verfahren
Das Leistungsspektrum der Dr. Halbe RECHTSANWÄLTE umfasst schließlich die Betreuung in berufsgerichtlichen Verfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Newsletter
Neben der konkreten Mandatsbetreuung werden unsere Mandanten durch unser Internetprotal über aktuelle Rechtsprechung, Gesundheitspolitik, Abrechnungsfragen und sonstige Entwicklungen im Medizinrecht auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus erhalten unsere Mandanten auf Wunsch einen regelmäßigen, speziell auf Zahnärzte zugeschnittenen Newsletter.

Veranstaltungen
Regelmäßig betätigen sich Dr. Halbe RECHTSANWÄLTE als Referenten im Rahmen von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Mandanten und Kooperationspartner. Informieren Sie sich auf unserer Homepage über aktuelle Angebote.

Köln
Im Mediapark 6A
50670 Köln
Tel.: 0221 / 57779-0
Fax: 0221 / 57779-10
eMail: dr.halbe@medizin-recht.com
Internet: http://www.medizin-recht.com/ 
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Kaiserin-Friedrich-Haus
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin-Mitte
Telefon: 030/78718673
Telefax: 030/78718904
 
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